English Woman's Journal - Ifo: Homeoffice-Nutzung im Februar trotz Höhepunkt der Corona-Welle unverändert

Ifo: Homeoffice-Nutzung im Februar trotz Höhepunkt der Corona-Welle unverändert


Ifo: Homeoffice-Nutzung im Februar trotz Höhepunkt der Corona-Welle unverändert
Ifo: Homeoffice-Nutzung im Februar trotz Höhepunkt der Corona-Welle unverändert

Trotz des jüngst erreichten Höhepunkts der Corona-Welle ist die Nutzung von Homeoffice im Februar nahezu unverändert geblieben. Wie das Münchner Ifo-Institut am Mittwoch mitteilte, arbeiteten zuletzt 28,2 Prozent der Beschäftigten außerhalb ihrer Arbeitsstätte. Im Januar waren es 28,4 Prozent. Damit steige die Homeoffice-Quote in der Omikron-Welle "nicht weiter und liegt gut drei Prozentpunkte unter dem Höchstwert vom März 2021", hieß es.

Textgröße ändern:

Nach Einschätzung des Instituts liegt das Potenzial allerdings bei 56 Prozent und wird somit nur zur Hälfte ausgeschöpft. Im Verarbeitenden Gewerbe, im Groß- und im Einzelhandel fiel die Quote zuletzt, bei den Dienstleistern, im Rundfunk und in der Filmbranche stieg sie an.

Derzeit gilt eine Verpflichtung zum Homeoffice - Arbeitgeber müssen dies wo möglich anbieten und Arbeitnehmer auch in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist allerdings bis zum 19. März befristet.

S.Smith--EWJ

Empfohlen

Ärztinnen-Netzwerk fordert zum Frauentag geschlechtsspezifische Medizinforschung

In der Gesundheitsforschung sollte nach Auffassung von Ärztinnen systematisch zwischen den Geschlechtern differenziert werden. Das fordert das Frauennetzwerk im Ärzteverband Hartmannbund anlässlich des internationalen Frauentags, der am Sonntag begangen wird. "Gleichbehandlung ist nicht automatisch eine gerechte oder wirksame Behandlung", erklärte die Sprecherin des Netzwerks, Iris Illing.

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Arbeitgeber warnen vor Aufweichen von Krankenhausreform

Der Arbeitgeberverband BDA warnt vor einem Aufweichen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", erklärte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter am Freitag in Berlin. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein - Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er mit Blick auf Änderungen des Reformgesetzes, die der Bundestag am Vormittag beschließen soll.

Bundestag entscheidet über Änderungen an Krankenhausreform

Der Bundestag berät am Freitag (Plenarsitzung ab 09.00 Uhr) abschließend über Änderungen an der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform. Dabei geht es unter anderem um mehr Mitspracherechte für die Länder sowie Fristverlängerungen und zusätzliche Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Kliniken im ländlichen Raum. Zudem wird der Kostenanteil des Bundes zugunsten der Länder erhöht.

Textgröße ändern: