English Woman's Journal - Kommission wirft Bätzing in Fall von sexueller Belästigung Versäumnisse vor

Kommission wirft Bätzing in Fall von sexueller Belästigung Versäumnisse vor


Kommission wirft Bätzing in Fall von sexueller Belästigung Versäumnisse vor
Kommission wirft Bätzing in Fall von sexueller Belästigung Versäumnisse vor / Foto: Sascha STEINBACH - POOL/AFP/Archiv

Eine Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs hat dem Limburger Bischof Georg Bätzing Versäumnisse vorgeworfen. Zwar habe er sich mit dem Anliegen einer von sexueller Belästigung Betroffenen zügig "ernsthaft und konsequent" auseinandergesetzt, er habe sich aber bei der Beförderung des mutmaßlichen Täters zu sehr auf seine Mitarbeiter verlassen, teilte die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexueller Gewalt im Bistum Limburg (UKO) am Donnerstag mit.

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Die Betroffene werfe Bätzing vor, bei der Entscheidung nicht selbst alle Akten eingesehen, sondern dies seinen Mitarbeitern überlassen zu haben, die sich letztlich für die Beförderung aussprachen. Zwar müsse sich Bätzing bei Entscheidungen auf seine Mitarbeiter verlassen können, die UKO wünsche sich jedoch, dass Bätzing bei künftigen brisanten Fällen persönlich in die Akten schaut.

Konkret geht es in diesem Fall um den Pfarrer Winfried Roth, der trotz Belästigungsvorwürfen, die dem Bistum damals schon bekannt waren, 2020 zum Bezirksdekan befördert wurde. Im Mai 2022 veröffentlichte "Christ und Welt" einen Bericht über eine Gemeindereferentin in Ausbildung, die er 2006 und 2007 sexuell belästigt haben soll. Nur wenige Tage später trat Roth von seinem Amt zurück.

Die UKO arbeitete daraufhin seit Juni die Vorgänge rund um den Fall auf. Laut ihrem Bericht waren die Vorfälle zum damaligen Zeitpunkt juristisch nicht strafbar. Die Betroffene habe zu Roth in einem Abhängigkeitsverhältnis gestanden, weil er als Ausbildungsverantwortlicher darüber zu entscheiden hatte, ob sie dauerhaft als Gemeindereferentin arbeiten darf. Damit widersprach die UKO der Ansicht des Bistums.

Später sei der Vorfall von Roth und dem Bistum bagatellisiert worden. Es habe eine Täter-Opfer-Umkehr stattgefunden. Die Betroffene wurde versetzt. Zudem wurde ihr ein Schweigegebot auferlegt, wonach sie über die Gründe ihrer Versetzung nicht sprechen durfte. Die UKO warf dem Bistum vor, dass Täterschutz und Schutz der Institution Kirche die Beweggründe für diese Entscheidung gewesen seien.

In einem Gespräch mit Roth und der Betroffenen 2013 habe er keine Verantwortung übernommen. Sie habe selbst um ein klärendes Gespräch mit Roth kämpfen müssen. Im Februar 2016 wurde das Verhalten Roths bistumsintern bestraft. Er wurde ermahnt, "die notwendige Distanz zu Frauen einzuhalten" und musste 1000 Euro an die Betroffene für therapeutische Hilfe zahlen. Einen "rückfallpräventiven Charakter" habe das Bistum missen lassen.

Im August 2020 erteilte Bätzing nach Gesprächen mit zwei Betroffenen Roth im Zuge der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum einen kanonischen Tadel, der im Geheimarchiv der Kurie verzeichnet wurde. Darin wurde ein "distanzloses und unprofessionelles Verhalten" den Frauen gegenüber gerügt.

Im gleichen Jahr wurde Roth zum Bezirksdekan befördert. Die Entscheidung hatte die Personalkammer - und damit letztlich auch Bätzing - zu verantworten. Die UKO rechne es eigenen Angaben zufolge Bätzing hoch an, die damalige Entscheidung 2022 als Fehler bezeichnet zu haben.

D.W.Robertson--EWJ

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