English Woman's Journal - Lambrecht nennt nach Gerichtsniederlage neue Details in Affäre um Flug von Sohn

Lambrecht nennt nach Gerichtsniederlage neue Details in Affäre um Flug von Sohn


Lambrecht nennt nach Gerichtsniederlage neue Details in Affäre um Flug von Sohn
Lambrecht nennt nach Gerichtsniederlage neue Details in Affäre um Flug von Sohn / Foto: Axel Heimken - AFP/Archiv

In der Affäre um einen Hubschrauberflug ihres Sohnes hat Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) eine Niederlage vor Gericht erlitten - und sich dem richterlichen Urteil gebeugt. Am Mittwoch gab sie nach langem Sträuben bekannt, wer das viel kritisierte Foto ihres Sohns an Bord eines Diensthubschraubers schoss: Sie selbst. "Das Foto wurde von Frau Bundesministerin Lambrecht angefertigt", erklärte eine Ministeriumssprecherin gegenüber AFP. "Es bestand keine Kenntnis davon, dass es in den sozialen Medien veröffentlicht werden würde."

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Lambrecht hatte sich zunächst geweigert mitzuteilen, wer das Foto machte. Sie zog deswegen vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies am Dienstag aber Lambrechts Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück, wonach die Ministerin darüber Auskunft geben muss, wer das Foto von ihrem Sohn im Regierungshubschrauber schoss.

Lambrecht war kurz vor Ostern dieses Jahres in Begleitung ihres Sohnes in einem Bundeswehr-Hubschrauber zu einem Truppenbesuch nach Schleswig-Holstein gereist. Anschließend machte sie mit ihrem Sohn Urlaub auf Sylt. Der Mitflug wurde durch die Veröffentlichung eines Fotos bekannt, das ihr Sohn im Online-Netzwerk Instagram veröffentlichte. Es zeigt den Sohn im Helikopter.

Der Mitflug des Sohnes war laut Verteidigungsministerium zulässig. Lambrecht habe auch wie vorgeschrieben sämtliche Kosten dafür übernommen. Der Vorgang löste trotzdem ein erhebliches Medienecho aus.

Lambrechts Ministerium betonte am Mittwoch, dass der Ministerin nicht klar gewesen sei, dass das Foto im Internet veröffentlicht wurde. "Wann und auf welche Weise Frau Ministerin Kenntnis von der Veröffentlichung erlangt hat, kann nicht mehr nachvollzogen werden", erklärte die Sprecherin.

Ch.Anderson--EWJ

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