English Woman's Journal - Karlsruhe verwirft Eilantrag von FDP-Politiker zu Auskunft über Verfassungsschutz

Karlsruhe verwirft Eilantrag von FDP-Politiker zu Auskunft über Verfassungsschutz


Karlsruhe verwirft Eilantrag von FDP-Politiker zu Auskunft über Verfassungsschutz
Karlsruhe verwirft Eilantrag von FDP-Politiker zu Auskunft über Verfassungsschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des FDP-Innenexperten Konstantin Kuhle abgewiesen, der Informationen über die Auslandstätigkeiten des Verfassungsschutzes fordert. Der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig, erklärte das Gericht am Montag in Karlsruhe. Kuhle hatte die frühere Bundesregierung Ende 2020 gefragt, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in den vergangenen fünf Jahren im Ausland tätig waren. (Az. 2 BvE 8/21)

Textgröße ändern:

Er wollte außerdem wissen, wie die Regierung diese Entsendung mit Blick auf die Aufgabenverteilung zwischen dem Verfassungsschutz - der hauptsächlich im Inland tätig ist - und dem Bundesnachrichtendienst bewertet. Das Bundesinnenministerium verweigerte aber eine Antwort und begründete dies mit "schutzbedürftigen Geheimhaltungsinteressen". Kuhle zog deswegen im Juni 2021 vor das Bundesverfassungsgericht. Er sah sein parlamentarisches Fragerecht verletzt.

Der FDP-Politiker argumentierte damals in einem auf seiner Homepage veröffentlichten Video, dass Bundestagsabgeordnete über die Zahlen Bescheid wissen müssten, wenn sie beispielsweise über ein neues Gesetz über die Aufgaben des Verfassungsschutzes oder den Haushalt der Behörden abstimmten.

Seine Organklage in Karlsruhe verband er mit einem Eilantrag, um die Bundesregierung vorläufig zur Auskunft zu verpflichten - zumindest in einer Form, die ihn "zur Geheimhaltung der Auskünfte gegenüber Dritten verpflichtet".

Das Bundesverfassungsgericht lehnte diesen Eilantrag aber nun ab. Bis zur endgültigen Entscheidung drohe Kuhle nicht der endgültige Verlust seines Fragerechts, argumentierte es. Der Politiker sitze nach wie vor im Bundestag - es könne davon ausgegangen werden, dass das Organstreitverfahren noch rechtzeitig entschieden werde. Weitere drohende schwere Nachteile seien nicht absehbar.

Zudem habe der Antrag eine direkte Handlungsverpflichtung zum Ziel, die nicht einmal durch die endgültige Entscheidung erreicht werden könne. In seiner Organklage beantragt Kuhle nämlich, eine Verletzung seines Fragerechts festzustellen.

Sollte das Gericht später Verfassungswidrigkeit feststellen, müsse das jeweilige Staatsorgan selbst diesen Zustand beenden, erklärte das Verfassungsgericht weiter. Sein Eilantrag ziele außerdem auf eine teilweise Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache.

Kuhle sitzt seit 2017 im Bundestag und war in der vergangenen Legislaturperiode innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Seit Dezember ist er stellvertretender Fraktionsvorsitzender.

Ch.Thomson--EWJ

Empfohlen

Australische Abgeordnete nach mutmaßlichem Angriff weiter in kritischem Zustand

Die bei einem mutmaßlichen Angriff lebensgefährlich verletzte australische Abgeordnete Helen Haines befindet sich nach Regierungsangaben weiter in einem kritischen Zustand. Die 65-Jährige sei operiert worden und sei weiterhin im Krankenhaus, sagte Premierminister Anthony Albanese am Dienstag im Fernsehen. Er habe mit ihrem Mann Phil gesprochen. Die Gedanken "aller Australier" seien bei der Familie und den Freunden der parteilosen Abgeordneten, fügte er hinzu.

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Textgröße ändern: