English Woman's Journal - Observation von deutschem Maddie-Verdächtigem erneut nicht verlängert

Observation von deutschem Maddie-Verdächtigem erneut nicht verlängert


Observation von deutschem Maddie-Verdächtigem erneut nicht verlängert
Observation von deutschem Maddie-Verdächtigem erneut nicht verlängert / Foto: Julian Stratenschulte - POOL/AFP/Archiv

Erneut ist ein für den deutschen Verdächtigen im Fall des 2007 verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" geltender gerichtlicher Observationsbeschluss zunächst nicht verlängert worden. Wie die Polizei in Kiel am Donnerstag mitteilte, legte sie dagegen bereits Beschwerde beim zuständigen Amtsgericht ein. Weiter teilten die Beamten mit, sie erfüllten trotzdem weiterhin ihre "Aufgaben zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung".

Textgröße ändern:

Bereits vor im Juni hatte ein Gericht eine Verlängerung der polizeilichen Observation für Christian B. abgelehnt. Dagegen hatte die Kieler Polizei erfolgreich Beschwerde eingelegt, die Maßnahme konnte doch weiterlaufen.

B. wird von der Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Braunschweig als Mordverdächtiger im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Maddie betrachtet, Anklage erhob sie bislang jedoch nicht. Der unter anderem mehrfach wegen Sexualverbrechen vorbestrafte B. verbrachte viele Jahre seines Lebens im Gefängnis. Zuletzt verbüßte er bis September 2025 eine siebenjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung in Portugal. Er ist seitdem in Freiheit, er lebt in einer städtischen Unterkunft in Kiel.

Laut Einschätzung eines Gerichtsgutachters besteht bei B. eine große Gefahr für weitere Straftaten. Es gibt aktuell aber keine Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen. Im Rahmen der Führungsaufsicht wurden ihm aber Weisungen erteilt. Unter anderem muss er eine elektronische Fußfessel zur Positionsbestimmung tragen. Dazu kommt eine Observation durch die Polizei. Sie gehört nicht zur Führungsaufsicht, sondern zur Gefahrenabwehr.

Die dreijährige Maddie war im Mai 2007 aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem Restaurant aßen. Seither fehlt von dem kleinen Mädchen jede Spur, der Kriminalfall sorgt seit jeher für großes internationales Medieninteresse. Nach Angaben deutscher Ermittlungsbehörden lebte B. früher zeitweise in Portugal.

Ch.Thomson--EWJ

Empfohlen

Doppel-Kandidat in Alaska: Trump könnte Kongresswahl-Ergebnis in Frage stellen

Wenige Tage vor den US-Kongresswahlen schlägt der Bericht über einen kuriosen Namenstrick der US-Demokraten im Bundesstaat Alaska hohe Wellen. Präsident Donald Trump warf den Demokraten am Donnerstag "Wählerbetrug" vor und deutete an, er könne das Abstimmungsergebnis in Alaska nach der Wahl am Dienstag in Frage stellen. Der republikanische Gouverneur von Alaska, Mike Dunleavy, ordnete eine Untersuchung der Strafverfolgungsbehörde DPS an.

Nach Hausexplosion in Regensburg: Ermittler finden zwei Leichen in Ruine

Nach der Explosion in einem Mehrfamilienhaus in Regensburg hat die Polizei zwei Leichen in der Ruine gefunden. Sie seien von den Einsatzkräften nach dem Betreten des beschädigten Gebäudes entdeckt und geborgen worden, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Deren Identität war demnach noch nicht geklärt.

Nachermittlungen zu Kreditkartenbetrug: Neun Menschen aus Untersuchungshaft entlassen

In einem Fall von großangelegtem Betrug mit Kreditkartendaten mit dreistelligem Millionenschaden in Rheinland-Pfalz sind alle neun Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Landgericht Koblenz forderte umfangreiche Nachermittlungen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Ohne diese Nachermittlungen könne die Kammer keinen dringenden Tatverdacht feststellen.

Mehr als viereinhalb Jahre Haft für IS-Mitglied in Thüringen

Das Oberlandesgericht Jena hat einen 66-jährigen früheren Angehörigen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu vier Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der zuständige Senat sah es als erwiesen an, dass sich der Beschuldigte 2014 dem IS anschloss.

Textgröße ändern: