English Woman's Journal - Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt

Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt


Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt
Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Mehr als 16 Jahre nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben einer Sprecherin am Montag. Es war der dritte Prozess gegen die Frau, nachdem diese zuvor zwei Mal erfolgreich am Bundesgerichtshof Revision gegen Verurteilungen in dem Fall eingelegt hatte.

Textgröße ändern:

Die 64-Jährige soll 2015 im niedersächsischen Siedenburg während einer komplizierten Hausgeburt den Tod eines Ungeborenen verursacht haben. Laut Anklage im ersten Prozess zog sich die Geburt damals über rund 35 Stunden. Am Ende kam das Kind in einem Krankenhaus tot zur Welt.

Laut Staatsanwaltschaft reagierte die Hebamme damals nicht auf den sich verschlechternden Zustand des ungeborenen Kinds und der Mutter. Bereits 2022 sah es das Gericht daher als erwiesen an, dass die Frau nicht nach medizinischen Standards gehandelt hatte. Laut damaligem Urteil war das Kind an Sauerstoffmangel durch das Einatmen von Fruchtwasser gestorben.

In der aktuellen Entscheidung des Landgerichts Verden ging es nur um das Strafmaß. In den beiden vorherigen Prozessen war die Frau in den Jahren 2022 beziehungsweise 2024 zu Haftstrafen von vier Jahren und drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Beide Entscheidungen hob der Bundesgerichtshof auf, die letzte aber nur mit Blick auf das Strafmaß. Um die Schuldfrage ging es daher im dritten Prozess nicht erneut.

Mit dem Urteil vom Montag folgte das Gericht der Sprecherin zufolge der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung der Frau hatte in dem Verfahren dagegen auf eine einjährige Bewährungsstrafe plädiert.

O.Jonstone--EWJ

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: