English Woman's Journal - Papst Leo XIV. nach Lungenkrebs-OP in den Vatikan zurückgekehrt

Papst Leo XIV. nach Lungenkrebs-OP in den Vatikan zurückgekehrt


Papst Leo XIV. nach Lungenkrebs-OP in den Vatikan zurückgekehrt
Papst Leo XIV. nach Lungenkrebs-OP in den Vatikan zurückgekehrt / Foto: Tiziana FABI - AFP

Vier Tage nach seiner Lungenkrebsoperation hat Papst Leo XIV. am Samstag das Gemelli-Krankenhaus in Rom verlassen und ist in den Vatikan zurückgekehrt. Unter dem Jubel und dem Applaus von zahlreichen Gläubigen stieg das katholische Kirchenoberhaupt vor der Klinik in ein Auto, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP berichteten. Dabei grüßte der 71-Jährige die Menschen und verabschiedete sich vom Krankenhauspersonal.

Textgröße ändern:

"Unter Berücksichtigung der Blutuntersuchungen, des heute Morgen angefertigten Röntgenbildes des Brustkorbs und der klinischen Gesamtbewertung ist der Heilige Vater als entlassungsfähig eingestuft worden", hieß es in einer vom Vatikan verbreiteten Mitteilung der behandelnden Ärzte.

Am Sonntag werde der Papst vom Fenster seiner päpstlichen Wohnung aus das traditionelle Angelusgebet sprechen, teilte der Vatikan weiter mit. Bereits am Freitag hatte der 71-Jährige in der Klinik eine Messe gefeiert und ein Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin geführt.

Um eine vollständige Entfernung eines bösartigen Tumors in der Lunge sicherzustellen, war dem Oberhaupt der katholischen Kirche am Dienstag während eines 90-minütigen Eingriffs der Unterlappen des rechten Lungenflügels entfernt worden. Nach Angaben aus Vatikankreisen laufen weitere Untersuchungen, die klären sollen, ob sich womöglich Metastasen in anderen Körperteilen gebildet haben. Der Krebs sei aber in einem frühen Stadium erkannt worden, hieß es.

Bis zum 20. Oktober hat Leo alle Audienzen abgesagt. Ob seine für November geplanten Reisen in mehrere südamerikanische Länder stattfinden können, ist bislang unklar.

T.Burns--EWJ

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: