English Woman's Journal - Angriffe auf Neonazis in Ungarn: Weiterer mutmaßlicher Linksextremist festgenommen

Angriffe auf Neonazis in Ungarn: Weiterer mutmaßlicher Linksextremist festgenommen


Angriffe auf Neonazis in Ungarn: Weiterer mutmaßlicher Linksextremist festgenommen
Angriffe auf Neonazis in Ungarn: Weiterer mutmaßlicher Linksextremist festgenommen / Foto: MATTHIAS RIETSCHEL - POOL/AFP/Archiv

Die Bundesanwaltschaft hat ein weiteres mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen Bande festnehmen lassen, die Angriffe auf Rechtsextreme in Budapest verübt haben soll. Der albanische Staatsangehörige Rexhino A. stellte sich selbst bei der Polizei in Hannover, wie die Karlsruher Behörde am Freitag mitteilte. Er wird verdächtigt, in der ungarischen Hauptstadt im Februar 2023 an zwei Angriffen auf Menschen beteiligt gewesen zu sein.

Textgröße ändern:

Die Überfälle ereigneten sich im Februar 2023 rund um den sogenannten Tag der Ehre. Dazu kommen jedes Jahr Rechtsextremisten aus ganz Europa in die ungarische Hauptstadt. A. soll der Bundesanwaltschaft zufolge zusammen mit anderen Mitgliedern seiner Gruppe zwei Menschen mit Pfefferspray, Schlagstöcken und einem Hammer angegriffen haben. Eins der Opfer habe mindestens 15 Schläge überwiegend gegen den Kopf erlitten.

Sieben mutmaßliche weitere Mitglieder der auch als Hammerbande oder Antifa-Ost bezeichneten Gruppe stehen seit November in Dresden vor Gericht. Sie müssen sich vor dem Oberlandesgericht wegen mutmaßlicher Angriffe auf Mitglieder der rechten Szene verantworten. Angeklagt ist dort auch Johann G., dem die Bundesanwaltschaft neben der bereits in einem früheren Prozess zu mehrjähriger Haft verurteilten Lina E. eine "herausgehobene Stellung" in der linksextremen Gruppierung zuweist.

Der nun in Hannover festgenommene A. wird laut Bundesanwaltschaft der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der gefährlichen Körperverletzung verdächtigt. Im Februar 2023 soll er sich der Gruppe angeschlossen haben. Er sollte am Freitag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheidet.

P.Munro--EWJ

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: