English Woman's Journal - Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird doch nicht live übertragen

Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird doch nicht live übertragen


Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird doch nicht live übertragen
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird doch nicht live übertragen / Foto: Alex WROBLEWSKI - AFP

Nach massivem Druck aus dem In- und Ausland hat US-Präsident Donald Trump die geplante Liveübertragung einer Hinrichtung durch das US-Militär abgesagt. Trump erklärte am Donnerstag in seinem Onlinedienst Truth Social, der Amokläufer Nidal Hasan werde "wie vorgesehen durch ein Erschießungskommando sterben, aber dieses Ereignis wird nicht übertragen". Der vom Pentagon angekündigte Livestream war in den USA selbst in den Reihen von Trumps Republikanern sowie auch international auf Empörung gestoßen.

Textgröße ändern:

Unter anderem Vizepräsident JD Vance hatte erklärt, er werde sich die Hinrichtung nicht anschauen. Auch die katholische Kirche, Menschenrechtsgruppen und die Vereinten Nationen hatten dagegen protestiert. Einer aktuellen Umfrage zufolge lehnten 80 Prozent der US-Bürgerinnen und Bürger eine Liveübertragung ab.

Trump schrieb weiter, er habe das Für und Wider abgewogen: "Ich denke, die öffentliche Übertragung der Hinrichtung hätte eine starke abschreckende Wirkung haben können, damit die Welt sieht, wie Amerika mit Terroristen und Abschaum wie Hasan umgeht. Aber viele sehr gute und gutmeinende Menschen möchten seinen Tod lieber nicht mit ansehen – weder per Livestream noch über irgendein anderes visuelles Medium." Familienangehörige der Opfer könnten die Exekution aber persönlich verfolgen, sofern sie dies wünschten.

Der frühere Armeepsychiater Hasan hatte 2009 auf dem Militärstützpunkt Fort Hood in Texas 13 Menschen erschossen und war deshalb zum Tode verurteilt worden. Da Hasan im Rollstuhl sitzt, gab es Befürchtungen, der muslimische US-Bürger palästinensischer Herkunft könne von Islamisten zum "Märtyrer" stilisiert werden. Hasan hatte das Attentat damit begründet, US-Soldaten führten in Afghanistan Krieg gegen Muslime.

US-Verteidigungsminister Pete Hegseth hatte die Liveübertragung der für den 3. Dezember angesetzten Hinrichtung in der vergangenen Woche angekündigt. Die Menschen müssten begreifen, dass Angriffe wie der Hasans "ernste Folgen" hätten, sagte er zur Begründung. Es ist die erste Exekution durch ein US-Militärkommando seit 1945.

K.McMillan--EWJ

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: