English Woman's Journal - Klage von Tiktok-Konzern Bytedance gegen strengere Regeln hat schlechte Chancen

Klage von Tiktok-Konzern Bytedance gegen strengere Regeln hat schlechte Chancen


Klage von Tiktok-Konzern Bytedance gegen strengere Regeln hat schlechte Chancen
Klage von Tiktok-Konzern Bytedance gegen strengere Regeln hat schlechte Chancen / Foto: Robyn Beck - AFP/Archiv

Die Klage des chinesischen Bytedance-Konzerns gegen seine Einstufung als sogenannter digitaler Torwächter in der EU hat einem neuen Gutachten zufolge keine großen Chancen. Der zuständige Generalanwalt Andrea Biondi riet dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, die Klage abzuweisen. Ein Urteil ist das noch nicht, die Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft an den Gutachten. (Az. C-627/24 P)

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Bytedance betreibt das Videoportal Tiktok. Die EU-Kommission stufte das Unternehmen im September 2023 als Gatekeeper nach dem Gesetz für digitale Märkte (DMA) ein. Voraussetzung für eine solche Einstufung ist, dass eine Firma "wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist".

Neben Bytedance stehen Apple, die Google-Mutter Alphabet, der Onlinehändler Amazon, die Buchungsplattform Booking, der Meta-Konzern hinter Facebook und Instagram sowie Microsoft auf der Liste. Die Marktmacht dieser Torwächter des Internets soll eingeschränkt werden, darum müssen sie sich an strengere Regeln halten.

So dürfen personenbezogene Daten beispielsweise nicht ohne Zustimmung außerhalb der Dienste selbst nachverfolgt werden, um gezielte Werbung zu ermöglichen. Bei Verstößen gegen die Regeln drohen den Unternehmen Strafen in Milliardenhöhe.

Bytedance ging gegen seine Einstufung zunächst vor dem Gericht der Europäischen Union vor. Dieses wies die Klage im Juli 2024 ab. Darum wandte sich das Unternehmen an die nächsthöhere Instanz, den EuGH, um das Urteil überprüfen zu lassen.

Der Generalanwalt befasste sich nun damit und kam zu dem Schluss, dass die Klage von Bytedance zurückgewiesen werden sollte. Entscheiden müssen darüber aber die Richterinnen und Richter des EuGH. Wann dort ein Urteil fällt, war noch nicht bekannt.

St.Ch.Russell--EWJ

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