English Woman's Journal - JVA Gablingen: Prozess wegen Gefangenenmisshandlung beginnt im Januar in Augsburg

JVA Gablingen: Prozess wegen Gefangenenmisshandlung beginnt im Januar in Augsburg


JVA Gablingen: Prozess wegen Gefangenenmisshandlung beginnt im Januar in Augsburg
JVA Gablingen: Prozess wegen Gefangenenmisshandlung beginnt im Januar in Augsburg / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Im Fall der mutmaßlichen Misshandlung von Gefangenen in der bayerischen Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen hat das Landgericht Augsburg den Beginn der Hauptverhandlung auf den 7. Januar 2027 festgelegt. Insgesamt sind zunächst 51 Verhandlungstage bis Juli vorgesehen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Weitere Termine für die zweite Jahreshälfte sollten folgen. Angeklagt sind die ehemalige Leiterin und die ehemalige stellvertretende Leiterin des Gefängnisses sowie elf Mitglieder der sogenannten Sicherungsgruppe.

Textgröße ändern:

Juristisch geht es um Vorwürfe der Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung. Der Fall gilt als einer der größten Justizskandale der jüngsten bayerischen Geschichte. Als Konsequenz brachte der frühere bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) Gesetzesänderungen auf den Weg, die eine Wiederholung verhindern sollen.

Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft soll die ehemalige stellvertretende JVA-Leiterin als Hauptbeschuldigte ab Januar 2023 "ein System der Willkür" in der Justizvollzugsanstalt etabliert haben. Darin sollen Gefangene schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden sein, Behörden sollen dabei gezielt getäuscht worden sein.

Die ehemalige Anstaltsleiterin soll von der Vorgehensweise ihrer ehemaligen Vertreterin zum Teil Kenntnis gehabt, diese gebilligt und unterstützt haben. Auch Mitarbeiter der Sicherungsgruppe sollen in einem mehr oder minder großen Umfang an den Misshandlungen beteiligt gewesen sein.

Die von den Misshandlungen betroffenen Gefangenen sollen immer wieder in besonders gesicherten Hafträumen untergebracht worden sein, die eigentlich für Häftlinge vorgesehen sind, die für andere oder sich selbst eine Gefahr darstellen. In Gablingen sollen diese aber bewusst missbräuchlich, zu oft oder zu lange genutzt worden sein.

Dabei soll die stellvertretende JVA-Leiterin in einer Vielzahl von Fällen angeordnet haben, dass den Gefangenen dabei Grundausstattung wie Matratzen oder sonstige Liegeunterlagen und Papierunterhosen vorenthalten wurden. Die Gefangenen sollen dadurch gezwungen gewesen sein, teilweise mehrere Tage unbekleidet auf dem blanken Boden zu verbringen. Es geht um 117 Fälle einer bewusst rechtswidrigen Unterbringung.

Ch.McDonald--EWJ

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: