English Woman's Journal - Tödliche Messerattacke auf Kind in Bayern: Urteil gegen Jugendlichen abgeändert

Tödliche Messerattacke auf Kind in Bayern: Urteil gegen Jugendlichen abgeändert


Tödliche Messerattacke auf Kind in Bayern: Urteil gegen Jugendlichen abgeändert
Tödliche Messerattacke auf Kind in Bayern: Urteil gegen Jugendlichen abgeändert / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Drei Jahre nach einer tödlichen Messerattacke auf ein siebenjähriges Kind in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Regensburg ist das Urteil gegen den damals 14-jährigen Angreifer abgeändert worden. Das Landgericht Weiden verurteilte den mittlerweile 17-Jährigen am Mittwoch nun wegen Mordes und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, wie ein Gerichtssprecher in der bayerischen Stadt mitteilte.

Textgröße ändern:

In seinem ersten Urteil vom Februar 2025 war das Landgericht lediglich von einem und nicht von zwei Mordversuchen ausgegangen. Mit einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren blieb das Strafmaß allerdings gleich. Zudem wurde erneut die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Dort ist der 17-Jährige ohnehin unbefristet untergebracht, bis er geheilt ist oder festgestellt wird, dass er nicht mehr für die Allgemeinheit gefährlich ist. Aus Sicht der Kammer war die Schuldfähigkeit des Angeklagten während der Tat aufgrund seiner psychischen Erkrankung erheblich vermindert.

Bereits in seinem ersten Urteil hatte das Landgericht Weiden festgestellt, dass der Jugendliche während seiner Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung der Psychiatrie den Plan gefasst hatte, seine Tötungsfantasien in die Tat umzusetzen. Wenige Tage vor der Tat im Oktober 2023 schmuggelte er zwei Messer auf das Klinikgelände.

Am Tattag stach er zunächst auf einen Lehrer der Schule des Krankenhauses ein, der lebensgefährlich verletzt wurde. Er ließ erst von dem Mann ab, als eine durch Hilferufe alarmierte Lehrerin erschien. Der Lehrer konnte durch eine schnelle notfallmedizinische Versorgung gerettet werden.

Kurz nach dem ersten Angriff attackierte der Jugendliche in der nahen Tagesklinik den in einem Aufenthaltsraum spielenden Siebenjährigen. Ein Pfleger versuchte, dem Kind zu helfen und den Jugendlichen zu entwaffnen. Er packte ihn von hinten und schlug ihm das Messer aus der Hand, wobei er selbst verletzt wurde. Der kleine Junge erlag am nächsten Tag seinen schweren Verletzungen.

Die Generalstaatsanwaltschaft München und der bei der Tat verletzte Pfleger legten Revision ein und hatten damit Erfolg. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass das Landgericht Fehler gemacht hatte bei der Begründung, mit der es einen versuchten Mord und eine versuchte gefährliche Körperverletzung auch an dem Pfleger verneinte. Darüber und über die Strafe musste daher erneut verhandelt werden.

M.Stevenson--EWJ

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: