English Woman's Journal - Urteil zu Porno-Seite Stripchat: Betreiber muss strengere Auflagen erfüllen

Urteil zu Porno-Seite Stripchat: Betreiber muss strengere Auflagen erfüllen


Urteil zu Porno-Seite Stripchat: Betreiber muss strengere Auflagen erfüllen
Urteil zu Porno-Seite Stripchat: Betreiber muss strengere Auflagen erfüllen / Foto: Nicolas TUCAT - AFP/Archiv

Die Porno-Seite Stripchat muss strengere Auflagen für den Schutz ihrer Nutzer erfüllen. Wie das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg am Mittwoch verkündete, wehrte sich deren Betreiberunternehmen Technius ohne Erfolg gegen eine Einstufung der Seite als sehr große Online-Plattform unter dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Für die Porno-Seite aus Zypern gelten damit strengere Regeln. (Az. T-134/24)

Textgröße ändern:

Die Seite wurde bereits 2023 von der EU-Kommission als sehr große Online-Plattform eingestuft, weil diese mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer aufwies. Damit ist Stripchat dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Das Gesetz gibt Betreibern von großen Webseiten etwa vor, Straftaten zu melden und die Risiken zur Verbreitung von illegalen Inhalten wie Gewaltdarstellungen oder Kinderpornografie zu erfassen und zu reduzieren.

Erst im März hatte die EU-Kommission noch Mängel beim Jugendschutz auf der Website festgestellt, etwa beim Zugriff Minderjähriger auf pornografische Inhalte. So sei es möglich, dass Kinder und Jugendliche nur per Klick bestätigen könnten, dass sie bereits 18 Jahre alt seien. Laut Kommission ist dies allerdings keine wirksame Altersbeschränkung.

Obwohl die Seite selbst angab, nur etwa 31 Millionen monatliche Nutzer zu haben, was für eine Einstufung als sehr große Plattform nicht ausreichen würde, ging die EU-Kommission nach einer Berechnung des Analysedienstes Similarweb allerdings von über 62 Millionen Nutzern aus. Das Gericht bestätigte nun, dass lediglich die EU-Kommission die Zahlen zuverlässig berechnet habe. Die Klage von Technius wurde damit komplett abgewiesen.

N.Steward--EWJ

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: