English Woman's Journal - Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren


Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren
Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

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Die Landesanstalt hatte demnach 2020 einem in Zypern ansässigen Plattformbetreiber verboten, seine pornografischen Inhalte weiter zu verbreiten. Hintergrund ist, dass die Plattformen pornografische Videos ohne wirksame Alterskontrolle anbieten. Betroffen waren demnach die Portale "Youporn" und "Pornhub".

Weil der Betreiber dieser Anordnung nicht nachkam und behördliche Zwangsmaßnahmen in Zypern scheiterten, verpflichtete die Landesanstalt im April 2024 einen Internetanbieter dazu, die Seiten in Deutschland zu sperren. Dagegen zog der Plattformbetreiber aus Zypern vor Gericht.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgericht dürften die von der Landesanstalt erlassenen Sperrverfügungen gegen europäisches Recht verstoßen. Nach dem sogenannten Herkunftslandprinzip seien Online-Anbieter grundsätzlich nur an die Regeln des EU-Mitgliedstaats gebunden, in dem sie niedergelassen sind. Ein Verstoß gegen deutsche Jugendschutzvorgaben könne dem in Zypern ansässigen Plattformbetreiber daher nicht vorgeworfen werden.

Zudem werde der Jugendmedienschutz seit Februar 2024 einheitlich durch das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) reguliert, erklärte das Gericht weiter. Eine Regulierung auf nationaler Ebene komme daneben nicht mehr in Betracht.

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass die Entscheidung nicht bedeute, dass Internetplattformen aus dem EU-Ausland in Deutschland Pornografie auch für Minderjährige anbieten dürfen. Denn der DSA enthalte ebenfalls Rechtsgrundlagen, um gegen Pflichtverstöße von Plattformen vorzugehen.

Für die Aufsicht über "Youporn" ist demnach grundsätzlich Zypern zuständig. Bei "Pornhub" liege die Zuständigkeit wegen der Einstufung als sehr große Plattform mit zahlreichen Nutzern bei der Europäischen Kommission. Diese habe bereits ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und prüfe einen Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen des DSA. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

M.Campbel--EWJ

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