English Woman's Journal - Bundesarbeitsgericht: Zeiterfassung ist nach deutschem Recht Pflicht

Bundesarbeitsgericht: Zeiterfassung ist nach deutschem Recht Pflicht


Bundesarbeitsgericht: Zeiterfassung ist nach deutschem Recht Pflicht
Bundesarbeitsgericht: Zeiterfassung ist nach deutschem Recht Pflicht / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Arbeitgeber müssen ein System zur Erfassung sämtlicher Arbeitsstunden einführen. Das ergibt sich auch ohne eine Gesetzesänderung unmittelbar aus einer EU-konformen Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Die Bundesregierung hatte laut Koalitionsvertrag als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in 2019 eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes in Aussicht gestellt, was bislang noch nicht erfolgte. (Az: 1 ABR 22/21)

Textgröße ändern:

Der EuGH in Luxemburg hatte entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten komplett erfassen müssen. Dies wird seitdem heftig diskutiert. Denn in Deutschland werden - wenn überhaupt - bislang oft nur die Überstunden, nicht aber alle Arbeitsstunden erfasst. Dem EuGH reichte dies nicht aus, um die Bezahlung aller Überstunden sicherzustellen.

Das BAG stellte nun klar, dass nach den Vorgaben aus Luxemburg das deutsche Arbeitsschutzgesetz so auszulegen ist, dass eine Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung besteht. Dies gilt für alle Betriebe, auch wenn dort kein Betriebsrat gewählt ist.

Für die grüne Bundestagsfraktion wertete Beate Müller-Gemmeke das Erfurter Urteil als "Meilenstein". "Damit haben wir endlich rechtliche Klarheit, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 auch in Deutschland umgesetzt werden muss. Wir sind uns sicher, dass uns eine moderne und zeitgemäße Umsetzung gelingen wird."

Gleichzeitig entschied das BAG aber auch, dass, wenn es einen Betriebsrat gibt, dieser nicht die Einführung einer Zeiterfassung verlangen kann. Denn ein Mitbestimmungsrecht bestehe nur, "wenn und soweit die betriebliche Angelegenheit nicht schon gesetzlich geregelt ist", erklärten die Erfurter Richter zur Begründung.

Im konkreten Streitfall ging es um eine Pflegeeinrichtung in Westfalen. Der Betriebsrat wollte dort eine elektronische Zeiterfassung durchsetzen, damit auch Überstunden korrekt erfasst und entsprechend vergütet werden.

Nach Erhebungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit leistete 2021 jeder Arbeitnehmer durchschnittlich knapp 22 unbezahlte Überstunden. In der Summe wurden demnach 893 Millionen oder gut 52 Prozent aller Überstunden nicht vergütet.

P.Mitchell--EWJ

Empfohlen

Nach Suizid von Jugendlicher in USA: Mutmaßlicher Onlinesadist in Hamburg gefasst

Nach dem Suizid einer 14-Jährigen in den USA haben Ermittler in Hamburg einen mutmaßlichen jugendlichen Onlinesadisten festgenommen. Dem 18-Jährigen werde Mord und gefährliche Körperverletzung jeweils in sogenannter mittelbarer Täterschaft vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft in der Hansestadt am Freitag mit. Er wurde demnach am Donnerstag in Hamburg festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Auslöser der Ermittlungen waren unter anderem Hinweise der US-Bundespolizei FBI.

Mutmaßlich rechtsextreme Aktion: Reichskriegsflaggen und Banner in Dortmund

In Dortmund ermittelt der Staatsschutz wegen einer mutmaßlich von Rechtsextremisten initiierten Aktion mit Reichskriegsflaggen und einem politischen Banner in der Nähe des Hauptbahnhofs. Das an einem Parkhaus aufgehängte sieben Meter lange Transparent trug die Aufschrift "Europa brennt, verteidigt euer Erbe!", wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mitteilte. Es wurde zusammen mit den Flaggen am Donnerstag nach einem Hinweis von Beamten am Geländer des Parkhauses entdeckt.

Ein Toter bei Schüssen nahe Paris - Anti-Terror-Staatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

Nach einem Schusswaffenvorfall auf offener Straße in einer Stadt bei Paris mit einem Todesopfer hat die französische Anti-Terror-Staatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Sie habe ein Ermittlungsverfahren wegen "Mordes im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung" eingeleitet, teilte die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Die Tat sei zudem "aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer angeblichen Rasse, Ethnie, Nation oder bestimmten Religion begangen" worden, teilten die Staatsanwaltschaft weiter mit.

Geplanter Überfall in Bochum: Urteil gegen "Ausbrecherkönig" vor Brüsseler Gericht verschoben

Im Prozess gegen den als "Ausbrecherkönig" bekannten Kriminellen Antonio Ferrara wegen eines geplanten Raubüberfalls in Bochum ist die für Freitag geplante Urteilsverkündung kurzfristig verschoben worden. Das Brüsseler Gericht teilte ohne Angaben von Gründen mit, es werde seine Entscheidung erst am 5. November verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat 18 Jahre Haft für Ferrara gefordert, der in Frankreich wegen mehrerer Raubüberfälle und versuchten Mordes sowie wegen zweier Gefängnisausbrüche bereits zu Gefängnisstrafen verurteilt worden war.

Textgröße ändern: