English Woman's Journal - Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels

Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels


Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels
Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels / Foto: Odd ANDERSEN - AFP

Trotz großer verfassungsrechtlicher Bedenken der Bundesregierung hat das Land Hessen einen neuen Anlauf unternommen, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Das Bundesland sieht sich dabei durch ein neues Rechtsgutachten bestätigt, das am Montag in Berlin vorgestellt wurde. Das Gutachten habe die von der Bundesregierung vorgebrachten verfassungsrechtliche Bedenken "klar widerlegt", sagte der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU). Die Bundesregierung widersprach dem allerdings.

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Auf Initiative Hessens hatte der Bundesrat bereits Anfang Juli einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Mit diesem soll der bestehende Volksverhetzungsparagraf 130 im Strafgesetzbuch um einen Absatz erweitert werden. Demnach soll bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft.

Strafbar solle dies allerdings nur sein, "wenn es in einer Weise geschieht, die die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördert". Vorgesehen ist dann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums bekräftigte am Montag rechtliche Zweifel an der Umsetzbarkeit des Vorstoßes. Zwar teile die Bundesregierung "das Anliegen hinter dem Gesetzentwurf vollständig", sagte er und verwies auf den Kampf gegen den Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens. Allerdings berge der hessische Vorstoß "erhebliche verfassungsrechtliche Risiken im Hinblick auf den Schutz der Meinungsfreiheit".

Der Vorschlag ziele nämlich darauf ab, "dass eine ganz spezifische Meinung unter Strafe gestellt werden soll, eine spezifische Meinungsäußerung", sagte der Ministeriumssprecher. "So etwas ist nach dem Grundgesetz nicht möglich." Mit der gegenwärtigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei der Entwurf aus Hessen "nicht vereinbar", sagte er. Der Vorstoß sei "eine Wette darauf, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung fortentwickeln würde".

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) verteidigte den Vorschlag: Der Entwurf sei "ein Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land: Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite", erklärte er.

Verfassungsrechtler Steffen Augsberg, der das am Montag vorgestellte Rechtsgutachten verfasst hat, erachtet den hessischen Entwurf als "sehr gute, verfassungsrechtlich valide Grundlage". Bedenken, die gegen den Entwurf vorgebracht würden, griffen zu kurz.

So sei zwar die Meinungsfreiheit ein hohes Gut, "aber ganz bewusst nicht absolut gesetzt", sagte Augsberg. Es könne aber notwendig sein, die Meinungsfreiheit zu begrenzen, betonte Augsberg. "Ein solcher Fall liegt hier vor." Wichtig sei aber der Zusatz im Gesetz, dass nur "Kritik verboten werden soll, die das Potenzial hat, Gewalt zu produzieren".

Das Ziel des Gesetzesvorhaben sei es weniger, einzelne für das Rufen entsprechender Parolen zu bestrafen, führte Hessens Justizminister Heinz aus. Es gehe vor allem darum, dass die Behörden eine Handhabe hätten, entsprechende Versammlungen zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, begrüßte den hessischen Vorstoß, äußerte aber Zweifel, ob Paragraph 130 des Strafgesetzbuches "wirklich der richtige Ort für eine gesetzliche Regelung" sei.

O.Jonstone--EWJ

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