English Woman's Journal - Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike

Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike


Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike
Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike / Foto: Fabrice COFFRINI - AFP/Archiv

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer Frau im US-Bundesstaat Tennessee hat UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk Gnade für Christa Pike gefordert. "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz", erklärte Türk am Donnerstag im Onlinedienst X. Er appellierte an die Behörden, auf die Hinrichtung der zum Tode verurteilten Mörderin zu verzichten.

Textgröße ändern:

Pike hatte am Mittwoch (Ortszeit) zwei Versuche überlebt, sie per Giftspritze zu töten. Nach Angaben ihrer Anwälte wurde die 50-Jährige danach in einem Krankenhaus behandelt. Über ihren Zustand war vorerst nichts bekannt. Ein Gnadengesuch hatte der Gouverneur von Tennessee kurz zuvor abgelehnt. Der Oberste Gerichtshof in Washington kippte zudem einen Aufschub der geplanten Hinrichtung - der ersten einer Frau in Tennessee seit mehr als 200 Jahren.

Das UN-Menschenrechtsbüro erklärte dazu: "Der Fall von Christa Pike macht eine Vielzahl von Gründen deutlich, warum die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Das anhaltende körperliche und seelische Leiden durch mehrere gescheiterte Hinrichtungsversuche ist verabscheuungswürdig und grausam." Zudem seien wichtige Fragen zu einem fairen Verfahren ungeklärt.

Die Hinrichtung ist auch in den USA umstritten: Pike hatte 1995 ihre 19-jährige Klassenkameradin Colleen Slemmer geschlagen und getötet und wurde deshalb wegen Mordes verurteilt. Ihre Anwälte forderten aber eine Begnadigung, weil sie die Tat im Alter von nur 18 Jahren beging und als Opfer langjährigen sexuellen Missbrauchs unter psychischen Problemen litt.

Türk erklärte weiter, er sei grundsätzlich "besorgt über den Anstieg der Hinrichtungen" in den USA. Ihre Zahl ist seit dem erneuten Amtsantritt von Präsident Donald Trump Anfang 2025 sprunghaft gestiegen. Der Rechtspopulist hatte dazu aufgerufen, die Kapitalstrafe häufiger zu verhängen. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Death Penalty Information Center 47 Menschen hingerichtet, der höchste Stand seit 2009. In diesem Jahr waren es bereits 28.

St.Ch.Russell--EWJ

Empfohlen

"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben

Der unter Spionageverdacht festgenommene frühere BND-Präsident August Hanning soll einem Medienbericht zufolge eine Analyse für den Geheimdienst von Aserbaidschan erstellt haben. Wie der "Spiegel" am Dienstagabend berichtete, gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Der ehemalige Geheimdienstchef und sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., waren am Dienstag festgenommen worden.

Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder

Popstar Shakira und ihr Ex-Partner, der ehemalige spanische Fußballer Gerard Piqué, sind am Dienstag erstmals in einem Prozess um die Besuchsregelungen für ihre beiden Kinder vor Gericht erschienen. Die Sängerin will die Zahl der Transatlantik-Flüge ihrer zwei Söhne zwischen Miami in den USA, wo sie mit den Kindern lebt, und Barcelona in Spanien, wo Piqué wohnt, reduzieren, wie ihr Anwaltsteam mitteilte.

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Textgröße ändern: