English Woman's Journal - Naomi Campbell wehrt sich erfolgreich gegen Vorwurf der Veruntreuung von Spenden

Naomi Campbell wehrt sich erfolgreich gegen Vorwurf der Veruntreuung von Spenden


Naomi Campbell wehrt sich erfolgreich gegen Vorwurf der Veruntreuung von Spenden
Naomi Campbell wehrt sich erfolgreich gegen Vorwurf der Veruntreuung von Spenden / Foto: Anne-Christine POUJOULAT - AFP/Archiv

Das frühere Top-Model Naomi Campbell ist erfolgreich juristisch gegen die Entscheidung einer britischen Aufsichtsbehörde vorgegangen, die Campbell wegen mutmaßlicher Veruntreuung von Spendengeldern für fünf Jahre die Leitung von Wohltätigkeitsorganisationen untersagt hatte. Ein britisches Gericht befand am Donnerstag, in der von Campbell gegründeten Wohltätigkeitsorganisation Fashion for Relief habe es tatsächlich Missmanagement gegeben, die 56-Jährige sei aber darin "nicht verwickelt" gewesen und habe nichts davon gewusst.

Textgröße ändern:

Campbells Anwälte hatten vor dem Gericht dargelegt, dass ein gefälschtes E-Mail-Konto verwendet worden war, um sich als das frühere Supermodel auszugeben.

Die britische Aufsichtsbehörde für gemeinnützige Organisationen hatte 2024 "mehrere Fälle von Fehlverhalten" bei Campbells Organisation festgestellt und verfügt, dass sie fünf Jahre lang keine Wohltätigkeitsorganisation mehr leiten dürfe. Nach Angaben der Prüfer wurden zwischen April 2016 und Juli 2022 nur 8,5 Prozent der Gesamtausgaben der Stiftung für wohltätige Zwecke verwendet.

Laut Campbell lagen der Entscheidung der Aufsichtsbehörde gegen sie aber "gefälschte Identitäten" zugrunde. Für den Missbrauch der Spendengelder wies sie jede Verantwortung zurück und legte Widerspruch ein.

Zu der Gerichtsentscheidung, die Sperre gegen Campbell aufzuheben, erklärte die Aufsichtsbehörde nun, die Entscheidung sei auf Grundlage der damals verfügbaren Fakten getroffen worden. Das Gerichtsurteil erkenne an, dass die Kommission, Campbell und andere Opfer einer "raffinierten Täuschung" geworden seien.

Die Organisation Fashion for Relief, die 2005 von Campbell gegründet worden war, gibt es nicht mehr. Sie wurde bereits Anfang 2024 aufgelöst und aus dem Register der britischen Wohltätigkeitsorganisationen gestrichen.

L.MacDonald--EWJ

Empfohlen

Schwedische Behörden geben für kommendes Jahr 72 Wölfe zum Abschuss frei

Trotz massiven Widerstands von Umweltschützern haben die schwedischen Behörden für das kommende Jahr 72 Wölfe zum Abschuss freigegeben. Die skandinavische Wolfspopulation sei klein und leide unter Inzucht, teilten die Kreisverwaltungen am Donnerstag mit. Die Verringerung müsse daher "schrittweise erfolgen und einhergehen mit Maßnahmen, welche der Inzucht entgegenwirken".

Carsten Günther soll Präsident an Bundesverwaltungsgericht werden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekommt einen neuen Richter - der dort Gerichtspräsident werden soll. Carsten Günther wurde am Donnerstag vom Richterwahlausschuss zum Bundesrichter gewählt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Der 56 Jahre alte Günther war bislang seit August 2025 Präsident des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster, zuvor hatte er bereits einige Jahre als Richter am Bundesverwaltungsgericht gearbeitet.

Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird doch nicht live übertragen

Nach massivem Druck aus dem In- und Ausland hat US-Präsident Donald Trump die geplante Liveübertragung einer Hinrichtung durch das US-Militär abgesagt. Trump erklärte am Donnerstag in seinem Onlinedienst Truth Social, der Amokläufer Nidal Hasan werde "wie vorgesehen durch ein Erschießungskommando sterben, aber dieses Ereignis wird nicht übertragen". Der vom Pentagon angekündigte Livestream war in den USA selbst in den Reihen von Trumps Republikanern sowie auch international auf Empörung gestoßen.

Urteil: Schulen dürfen Ausübung religiöser Riten verbieten

Schulen dürfen einem Gerichtsurteil zufolge in bestimmten Fällen die demonstrative Ausübung religiöser Riten per Schulordnung verbieten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag und wies damit eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: