English Woman's Journal - Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig

Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig


Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig / Foto: Daniel ROLAND - AFP/Archiv

17 Jahre nach der gescheiterten Übernahme von Volkswagen durch Porsche ist eine Musterklage von Anlegern gegen die Autobauer endgültig gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch das Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das Porsche 2022 Recht gegeben hatte. Es ging in dem Verfahren um die Frage, ob Porsche bei den Informationen für den Kapitalmarkt 2008 verwerflich handelte. (Az. II ZB 21/22)

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Der Sportwagenbauer plante damals zunächst, seine Beteiligung an VW auf 75 Prozent zu erhöhen. Das wurde aber später abgesagt. Die Kläger warfen Porsche vor, sie bewusst in die Irre geführt zu haben. Der Kurs der VW-Aktie schwankte damals nach verschiedenen Erklärungen Porsches stark, wodurch viele Investoren Geld verloren - bei manchen waren es Milliarden.

In Celle machten 42 Kläger Ansprüche von insgesamt 5,4 Milliarden Euro geltend. Unter ihnen waren sowohl private Anleger als auch Hedgefonds. Das Oberlandesgericht wies ihre Forderungen nach fünf Jahren Verfahren aber 2022 zurück, da Porsche nicht gegen das Gesetz verstoßen habe. Der Autobauer müsse den Anlegern keinen Schadenersatz zahlen.

Diese Entscheidung bestätigte der BGH nun. Er wies Beschwerden gegen die Entscheidung aus Celle ab. Dieses habe zutreffend angenommen, dass Porsche sich nicht sittenwidrig verhalten habe, erklärten die Richterinnen und Richter in Karlsruhe. Mit ihrer Entscheidung ist das Kapitalanleger-Musterverfahren abgeschlossen.

Nachdem die geplante Übernahme scheiterte, gehört Porsche inzwischen zu VW. Die Porsche Automobil Holding SE begrüßte am Mittwoch die BGH-Entscheidung. Nun stehe fest, "dass die von den Klägern begehrten Feststellungen nicht zu treffen sind und die Kläger der Ausgangsverfahren keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Porsche SE haben".

M.Campbel--EWJ

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