English Woman's Journal - Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt

Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt


Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt
Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Weil er eine Freundin nach einem Streit in einer Grünanlage in Berlin tötete, ist ein 46-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den am Mittwoch des Totschlags schuldig. Der Angeklagte hatte sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Textgröße ändern:

Die Tat hatte sich im Februar 2026 in der Nähe einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Lichtenberg ereignet, in der das Opfer lebte. Auch der Angeklagte wohnte dort, bis er wegen einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit der 40-Jährigen Hausverbot bekam habe und in ein anderes Heim umziehen musste, wie der Vorsitzende Richter Christoph Luther in seiner Urteilsbegründung zu dem seit August laufenden Indizienprozess erläuterte.

Beide hätten sich nahezu täglich getroffen und gemeinsam getrunken. Allerdings hätten beide der Beziehung unterschiedliche Bedeutung zugemessen. Die Geschädigte sei für den Angeklagten "die Liebe seines Lebens" gewesen, sagte der Richter. Diese habe zu dem Mann zwar offenbar Zuneigung und womöglich auch Mitleid empfunden, sich aber an seinem übermäßigen Alkoholkonsum gestört.

Im Gegensatz zu ihm habe sie zahlreiche Kontakte gehabt, auch Gerüchte über Beziehungen zu anderen Männern habe es gegeben. Den Tatabend hätten beide zunächst in einem Dönerimbiss verbracht, dort getrunken und sich augenscheinlich angeregt unterhalten - dies zeigten Videoaufnahmen. Anschließend seien sie in eine Grünanlage in der Nähe gegangen, in der sie sich zuvor oft zum Trinken getroffen hatten.

"Auf dem Weg dorthin muss es zum Streit gekommen sein", sagte Luther. Der Angeklagte habe der Frau heftig mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen, so dass sie Gesichts- und Schädelbrüche sowie einen Halswirbelbruch erlitten habe. Sie starb noch vor Ort. Der Angeklagte wurde kurz darauf in der Nähe festgenommen. In seiner Vernehmung durch die Polizei stritt er die Tat ab, während des Prozesses gab er an, sich nicht erinnern zu können. Überführt wurde er unter anderem durch Blutspuren auf seiner Kleidung.

Aus Sicht der Kammer sei es durchaus plausibel, dass sich der Angeklagte nicht mehr erinnern könne, weil er in der Untersuchungshaft wegen des unfreiwilligen Alkoholentzugs einen Krampfanfall bekommen und zehn Tage im Koma gelegen habe. Dadurch habe er vermutlich dauerhafte kognitive Einschränkungen erlitten, sagte Luther. Diese "schweren Straffolgen" seien auch bei der Strafzumessung berücksichtigt worden.

R.Wilson--EWJ

Empfohlen

Australische Abgeordnete nach mutmaßlichem Angriff weiter in kritischem Zustand

Die bei einem mutmaßlichen Angriff lebensgefährlich verletzte australische Abgeordnete Helen Haines befindet sich nach Regierungsangaben weiter in einem kritischen Zustand. Die 65-Jährige sei operiert worden und sei weiterhin im Krankenhaus, sagte Premierminister Anthony Albanese am Dienstag im Fernsehen. Er habe mit ihrem Mann Phil gesprochen. Die Gedanken "aller Australier" seien bei der Familie und den Freunden der parteilosen Abgeordneten, fügte er hinzu.

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Textgröße ändern: