English Woman's Journal - Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich


Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich
Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich / Foto: NOAH SEELAM - AFP/Archiv

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Textgröße ändern:

Eine Verbandsgemeinde hatte den Hund nach dem Beißvorfall innerhalb der Familie des Besitzers als gefährlich eingestuft. Dabei hatte das Tier der Frau in die Lippe gebissen. Das Gericht erkannte an, dass die Frau an einer äußerst empfindlichen Stelle verletzt wurde. Allerdings hielt sie den Kopf des Hunds mit beiden Händen fest und hielt ihr Gesicht unmittelbar vor die Schnauze des Tiers.

Es habe einem artgerechten Verteidigungsverhalten entsprochen, dass sich das Tier aus dieser bedrohlich wirkenden Situation habe befreien wollen, erklärte das Gericht. Von der erwachsenen Frau könne ein artgerechter Umgang mit einem Hund erwartet werden. Da es keine weiteren Beißvorfälle gab, könne der Hund nicht als gefährlich gelten.

N.M.Shaw--EWJ

Empfohlen

Papst Leo XIV. nach Lungenkrebs-OP in den Vatikan zurückgekehrt

Vier Tage nach seiner Lungenkrebsoperation hat Papst Leo XIV. am Samstag das Gemelli-Krankenhaus in Rom verlassen und ist in den Vatikan zurückgekehrt. Unter dem Jubel und dem Applaus von zahlreichen Gläubigen stieg das katholische Kirchenoberhaupt vor der Klinik in ein Auto, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP berichteten. Dabei grüßte der 71-Jährige die Menschen und verabschiedete sich vom Krankenhauspersonal.

Gründer der "Kakerlaken"-Bewegung in Indien nach Festnahme wieder frei

Der Gründer der sogenannten "Kakerlaken"-Bewegung (CJP) in Indien, Abhijeet Dipke, ist einen Tag nach seiner Festnahme wieder freigelassen worden. Dipke verließ am Samstagnachmittag eine Polizeiwache in Neu Delhi, winkte Medienvertretern zu und machte das "Victory"-Zeichen, als er in einem Auto weggefahren wurde, wie ein Fotograf der Nachrichtenagentur AFP beobachtete.

Flávio Bolsonaro hat im Falle eines Wahlsiegs keinen Posten für seinen Vater vorgesehen

Der rechtsgerichtete brasilianische Präsidentschaftskandidat Flávio Bolsonaro hat für den Fall eines Sieges in der Stichwahl in rund einer Woche keinen Regierungsposten für seinen Vater vorgesehen. "Er hat nie angedeutet, dass er mit mir in der Regierung zusammenarbeiten möchte", sagte der 45-Jährige am Freitag (Ortszeit) dem Sender Globo TV mit Blick auf seinen Vater, den rechtsextremen Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro. Daher gebe es keine entsprechenden Pläne.

Drei Männer wegen Mordes an Surf-Touristen in Mexiko zu je 158 Jahren Haft verurteilt

Zweieinhalb Jahre nach der Ermordung von drei Surf-Touristen aus den USA und Australien sind in Mexiko drei Männer zu langen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Ein Gericht in Ensenada verhängte am Freitag Freiheitsstrafen von je 158 Jahren und neun Monaten gegen die Angeklagten.

Textgröße ändern: