English Woman's Journal - Seniorin aus Frust erstochen: Lebenslage Haft für 56-Jährigen in Aachen

Seniorin aus Frust erstochen: Lebenslage Haft für 56-Jährigen in Aachen


Seniorin aus Frust erstochen: Lebenslage Haft für 56-Jährigen in Aachen
Seniorin aus Frust erstochen: Lebenslage Haft für 56-Jährigen in Aachen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Wegen eines tödlichen Messerangriffs auf eine 88-Jährige auf offener Straße ist ein Mann vom Landgericht Aachen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte wurde am Freitag unter anderem des Mordes schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Darüber hinaus ordnete das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung an. Bei der 88-Jährigen handelte es sich demnach um ein Zufallsopfer.

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Der 56-Jährige hatte der Seniorin laut den Urteilsfeststellungen im April in der Aachener Innenstadt mit einem Messer in den Bauch gestochen. Sie starb später an ihren Verletzungen. Er soll die 88-Jährige unter anderen aus Frustration über seine Lebenssituation getötet haben.

Am Tattag soll der 56-Jährige zunächst in einem Restaurant gewesen sein, ohne seine Rechnung bezahlen zu wollen. Nach einem Streit mit Mitarbeitern soll er die Gaststätte verlassen und sich mit einem Fleischermesser in der Hand zwei jungen Frauen genähert haben, ehe er sich wieder von ihnen entfernte.

Später soll er dann zwei zufällig vorbeikommende ältere Frauen angerempelt und einer von ihnen, der 88-Jährigen, in den Bauch gestochen haben. Der Mann nahm dabei laut Urteil den Tod der Frau billigend in Kauf. Die 88-Jährige musste notoperiert werden, starb aber rund einen Monat später an den Folgen ihrer Verletzungen.

Zum Motiv stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte aus Verärgerung über den Streit im Restaurant und aus Frustration über seine Lebenssituation gehandelt habe - unter anderem wegen Arbeitslosigkeit und früherer Haftstrafen. Er habe diese Frustration an einem Zufallsopfer loswerden wollen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

F.Stewart--EWJ

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