English Woman's Journal - Preiserhöhung bei Fernwärme: Europäischer Gerichtshof urteilt zugunsten von Kunden

Preiserhöhung bei Fernwärme: Europäischer Gerichtshof urteilt zugunsten von Kunden


Preiserhöhung bei Fernwärme: Europäischer Gerichtshof urteilt zugunsten von Kunden
Preiserhöhung bei Fernwärme: Europäischer Gerichtshof urteilt zugunsten von Kunden / Foto: JEAN-CHRISTOPHE VERHAEGEN - AFP/Archiv

In einem deutschen Streit über Fernwärme hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag zugunsten der Verbraucher entschieden. Eine Frist von drei Jahren ist demnach nicht entscheidend, um Preiserhöhungen zu widersprechen. Ein Vertrag mit unzulässiger Bestimmung könne nicht automatisch deshalb bestehen bleiben, weil diese nicht innerhalb von drei Jahren beanstandet wurde. (Az. C-900/24)

Textgröße ändern:

Zugrunde liegt ein Rechtsstreit aus Berlin zwischen einem Energieversorger und einem Unternehmen, das dort Kunde ist. Der 2012 geschlossene Fernwärmelieferungsvertrag sah vor, dass der Arbeitspreis geändert werden kann. Bei Fernwärme setzen sich die Kosten zusammen aus einem Bereitstellungspreis, der unabhängig vom Verbrauch gezahlt werden muss, und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis.

In dem Fall aus Berlin wurde der Arbeitspreis zwischen 2015 und 2020 jährlich geändert. Mit Wirkung zum Mai 2019 änderte der Energieversorger die Anpassungsklausel. Dagegen zog der Kunde vor Gericht und beantragte die Rückzahlung der Beträge. Das Berliner Kammergericht entschied, dass die Klausel missbräuchlich sei und darum unwirksam.

Es stellte auch fest, dass Fernwärmekunden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe Preiserhöhungen innerhalb von drei Jahren nach Erhalt der Jahresabrechnung widersprechen müssen. Diese sogenannte Dreijahreslösung wurde entwickelt, um Rechtssicherheit für beide Seiten herzustellen. Wenn eine Erhöhung unwirksam war, gilt damit nicht der womöglich vor vielen Jahren vereinbarte Anfangspreis, sondern der letzte Preis, dem nicht rechtzeitig widersprochen wurde.

Das Kammergericht fragte den EuGH, ob diese Praxis mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Nein, antwortete dieser nun. Der Rechtsstreit aus Berlin ist damit aber noch nicht entschieden. Dafür ist das Kammergericht zuständig. Es muss sich dabei an der Rechtsauffassung des EuGH orientieren.

Ch.Thomson--EWJ

Empfohlen

Nach nur einer Woche: Trumps Pressesprecherin Zacharia muss gehen

Debakel für US-Präsident Donald Trump: Seine neue Pressesprecherin Katie Zacharia muss nur eine Woche nach ihrer Ernennung gehen. Trump sagte am Freitag in Washington, er habe Zacharia geraten, ihren Verbleib auf dem Posten zu "überdenken". Ein Mitarbeiter des Weißen Haus bestätigte danach auf AFP-Anfrage, dass sie ausscheidet. Die Juristin war wegen Falschangaben zu ihrem Lebenslauf unter Druck geraten.

Nach mutmaßlicher Prügelei: US-Rapper Sean "Diddy" Combs in kleineres Gefängnis verlegt

Der wegen Sexualstraftaten inhaftierte US-Rapper Sean "Diddy" Combs ist nach einer mutmaßlichen gewalttätigen Auseinandersetzung mit einem Mithäftling in ein kleineres Gefängnis verlegt worden. Der 56-Jährige wurde aus der Haftanstalt Fort Dix in New Jersey ins Allenwood Low Gefängnis im benachbarten Bundesstaat Pennsylvania verlegt, wie eine Sprecherin der US-Strafvollzugsbehörde am Freitag der Nachrichtenagentur AFP mitteilte.

Papst telefoniert mit Putin und fordert Waffenruhe im ukrainischen Oleschky

Der vor drei Tagen wegen Lungenkrebs operierte Papst Leo XIV. hat vom Krankenhaus aus mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin telefoniert und um eine Waffenruhe in der umkämpften ukrainischen Stadt Oleschky gebeten. Der Papst habe "zu einer Waffenruhe aufgerufen, um die Lieferung von Lebensmitteln und medizinischer Hilfe sowie die freiwillige und sichere Evakuierung der Zivilbevölkerung zu ermöglichen", teilte der Vatikan am Freitag mit.

Schusswaffenvorfall an US-Schule: Waffenlobby würdigt Einsatz von bewaffnetem Zeugen

Nach dem Schusswaffenvorfall mit vier Toten an einer Schule in Oregon hat die US-Waffenlobbyorganisation National Rifle Association (NRA) dem bewaffneten Augenzeugen Lob gezollt, der den Angreifer am Tatort erschossen hatte. "Die schreckliche Gewalttat, die sich gestern in Oregon zugetragen hat, zeigt einmal mehr, wie wichtig eine gesetzestreue, bewaffnete Bevölkerung ist", erklärte die NRA am Freitag im Onlinedienst X.

Textgröße ändern: