English Woman's Journal - IStGH spricht Ex-Rebellenchef aus Zentralafrikanischer Republik schuldig

IStGH spricht Ex-Rebellenchef aus Zentralafrikanischer Republik schuldig


IStGH spricht Ex-Rebellenchef aus Zentralafrikanischer Republik schuldig
IStGH spricht Ex-Rebellenchef aus Zentralafrikanischer Republik schuldig / Foto: Remko de Waal - ANP/AFP

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) hat einen früheren Rebellenanführer aus der Zentralafrikanischen Republik wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Der Ex-Kommandeur der mehrheitlich muslimischen Seleka-Rebellen, Mahamat Said Abdel Kani, wurde am Mittwoch in vier Anklagepunkten für schuldig befunden, darunter Folter und rechtswidrige Freiheitsberaubung. Das Strafmaß soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. In drei Anklagepunkten wegen Kriegsverbrechen wurde Said hingegen freigesprochen.

Textgröße ändern:

Der 56-Jährige schüttelte im Gerichtssaal mehrfach den Kopf, als die Vorsitzende Richterin Miatta Maria Samba die ihm angelasteten Taten schilderte. Said hatte 2013 in der Zentralafrikanischen Republik das sogenannte Zentralbüro zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OCRB) in der Hauptstadt Bangui geleitet. Nach Überzeugung des Gerichts beaufsichtigte er dort Schläge und andere Misshandlungen von Gefangenen und war bei Folterungen anwesend.

Zu den Foltermethoden gehörte es dem Urteil zufolge, Gefangenen Hände, Ellbogen und Füße hinter dem Rücken zusammenzubinden. Andere Gefangene seien mit Seilen und Peitschen geschlagen und anschließend mit Wasser übergossen worden. Eine der von der Richterin zitierten Opferaussagen lautete, das Leben des Betroffenen sei durch die Misshandlungen "vollständig zerstört" worden.

Einige Gefangene wurden den Angaben zufolge in einer engen Zelle unter Saids Büro festgehalten, die über keine sanitären Anlagen verfügte. Die Häftlinge hätten dort urinieren und ihre Notdurft verrichten müssen. Die Zelle sei dunkel, schmutzig, schlecht belüftet und der Boden mit Abfällen bedeckt gewesen.

Said war einer der wichtigsten Anführer der Seleka-Miliz. Diese hatte 2013 Präsident François Bozizé gestürzt und in der Zentralafrikanischen Republik einen Bürgerkrieg ausgelöst. Bozizé stützte sich seinerseits im Kampf um die Macht auf die vorwiegend christlichen und animistischen Anti-Balaka-Milizen. Bei dem Konflikt wurden tausende Menschen getötet und hunderttausende vertrieben. Beiden Seiten wurden Kriegsverbrechen vorgeworfen.

Im vergangenen Jahr hatte der IStGH bereits zwei führende Vertreter der Anti-Balaka wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Der ehemalige Abgeordnete Alfred Yekatom erhielt 15 Jahre Haft, der frühere Sportminister Patrice-Edouard Ngaissona zwölf Jahre.

Said war im Januar 2021 von den Behörden der Zentralafrikanischen Republik an den IStGH überstellt worden. Seit einem 2019 in Khartum geschlossenen Friedensabkommen hat sich die Lage in dem Land verbessert. Es zählt jedoch weiterhin zu den ärmsten und politisch am wenigsten stabilen Ländern der Welt.

N.M.Shaw--EWJ

Empfohlen

"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben

Der unter Spionageverdacht festgenommene frühere BND-Präsident August Hanning soll einem Medienbericht zufolge eine Analyse für den Geheimdienst von Aserbaidschan erstellt haben. Wie der "Spiegel" am Dienstagabend berichtete, gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Der ehemalige Geheimdienstchef und sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., waren am Dienstag festgenommen worden.

Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder

Popstar Shakira und ihr Ex-Partner, der ehemalige spanische Fußballer Gerard Piqué, sind am Dienstag erstmals in einem Prozess um die Besuchsregelungen für ihre beiden Kinder vor Gericht erschienen. Die Sängerin will die Zahl der Transatlantik-Flüge ihrer zwei Söhne zwischen Miami in den USA, wo sie mit den Kindern lebt, und Barcelona in Spanien, wo Piqué wohnt, reduzieren, wie ihr Anwaltsteam mitteilte.

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Textgröße ändern: