English Woman's Journal - Schwiegermutter mit Wagenheberstange erschlagen: Lebenslange Haft in Heilbronn

Schwiegermutter mit Wagenheberstange erschlagen: Lebenslange Haft in Heilbronn


Schwiegermutter mit Wagenheberstange erschlagen: Lebenslange Haft in Heilbronn
Schwiegermutter mit Wagenheberstange erschlagen: Lebenslange Haft in Heilbronn / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Wegen der Tötung seiner Schwiegermutter ist ein Mann in Baden-Württemberg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Heilbronn sprach den 47-Jährigen am Mittwoch des Mordes schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit folgte die Kammer den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert und zwölf Jahre Haft gefordert.

Textgröße ändern:

Laut Anklage hatte der Mann seine 58 Jahre alte Schwiegermutter am 13. Januar 2026 mit der Stange eines Wagenhebers angegriffen. Er schlug demnach mindestens zehnmal auf den Kopf der Frau ein, so dass sie wegen eines offenen Schädel-Hirn-Traumas starb.

B.Mclean--EWJ

Empfohlen

Schwedische Behörden geben für kommendes Jahr 72 Wölfe zum Abschuss frei

Trotz massiven Widerstands von Umweltschützern haben die schwedischen Behörden für das kommende Jahr 72 Wölfe zum Abschuss freigegeben. Die skandinavische Wolfspopulation sei klein und leide unter Inzucht, teilten die Kreisverwaltungen am Donnerstag mit. Die Verringerung müsse daher "schrittweise erfolgen und einhergehen mit Maßnahmen, welche der Inzucht entgegenwirken".

Carsten Günther soll Präsident an Bundesverwaltungsgericht werden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekommt einen neuen Richter - der dort Gerichtspräsident werden soll. Carsten Günther wurde am Donnerstag vom Richterwahlausschuss zum Bundesrichter gewählt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Der 56 Jahre alte Günther war bislang seit August 2025 Präsident des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster, zuvor hatte er bereits einige Jahre als Richter am Bundesverwaltungsgericht gearbeitet.

Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird doch nicht live übertragen

Nach massivem Druck aus dem In- und Ausland hat US-Präsident Donald Trump die geplante Liveübertragung einer Hinrichtung durch das US-Militär abgesagt. Trump erklärte am Donnerstag in seinem Onlinedienst Truth Social, der Amokläufer Nidal Hasan werde "wie vorgesehen durch ein Erschießungskommando sterben, aber dieses Ereignis wird nicht übertragen". Der vom Pentagon angekündigte Livestream war in den USA selbst in den Reihen von Trumps Republikanern sowie auch international auf Empörung gestoßen.

Urteil: Schulen dürfen Ausübung religiöser Riten verbieten

Schulen dürfen einem Gerichtsurteil zufolge in bestimmten Fällen die demonstrative Ausübung religiöser Riten per Schulordnung verbieten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag und wies damit eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: