English Woman's Journal - Gaza-Krieg: Deutschland verteidigt sich vor IGH gegen Vorwurf der Völkermord-Begünstigung

Gaza-Krieg: Deutschland verteidigt sich vor IGH gegen Vorwurf der Völkermord-Begünstigung


Gaza-Krieg: Deutschland verteidigt sich vor IGH gegen Vorwurf der Völkermord-Begünstigung
Gaza-Krieg: Deutschland verteidigt sich vor IGH gegen Vorwurf der Völkermord-Begünstigung / Foto: Remko de Waal - ANP/AFP/Archiv

Deutschland wehrt sich ab Montag vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen den von Nicaragua erhobenen Vorwurf der Begünstigung eines "Völkermords" im Gazastreifen. Die Anhörung vor dem UN-Gericht in Den Haag ist auf vier Tage angesetzt. Zunächst werden die deutschen Anwälte ihre Argumente vorbringen, am Dienstag wird Nicaragua darauf antworten. Am Mittwoch und Donnerstag sollen die Verteidiger beider Länder dann erneut Gelegenheit erhalten, sich zu äußern

Textgröße ändern:

Nicaragua wirft der Bundesrepublik in dem Verfahren vor, unter anderem durch Waffenlieferungen an Israel, "Beihilfe zum Völkermord" an den Palästinensern geleistet zu haben. Deutschland weist die Anschuldigungen zurück und hält die Klage vor dem IGH für unzulässig.

Das Gericht könnte entweder Deutschland Recht geben und die Klage vollständig abweisen oder gegen Berlin entscheiden und das Verfahren fortsetzen. In der Regel dauert es rund sechs Monate, bis der IGH in solchen Fällen eine Entscheidung trifft.

Deutschland hatte in dem Verfahren im April 2024 einen Teilerfolg erzielt. Der IGH lehnte damals von Nicaragua verlangte Sofortmaßnahmen gegen Deutschland ab. Das zentralamerikanische Land hatte unter anderem die Einstellung von Waffenlieferungen und anderer Unterstützung durch Berlin an Israel gefordert. Nicaragua gilt als ein Verbündeter des Iran, der Israel als Erzfeind in der Region gegenübersteht.

F.Stewart--EWJ

Empfohlen

"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben

Der unter Spionageverdacht festgenommene frühere BND-Präsident August Hanning soll einem Medienbericht zufolge eine Analyse für den Geheimdienst von Aserbaidschan erstellt haben. Wie der "Spiegel" am Dienstagabend berichtete, gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Der ehemalige Geheimdienstchef und sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., waren am Dienstag festgenommen worden.

Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder

Popstar Shakira und ihr Ex-Partner, der ehemalige spanische Fußballer Gerard Piqué, sind am Dienstag erstmals in einem Prozess um die Besuchsregelungen für ihre beiden Kinder vor Gericht erschienen. Die Sängerin will die Zahl der Transatlantik-Flüge ihrer zwei Söhne zwischen Miami in den USA, wo sie mit den Kindern lebt, und Barcelona in Spanien, wo Piqué wohnt, reduzieren, wie ihr Anwaltsteam mitteilte.

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Textgröße ändern: