English Woman's Journal - Grüne zu Karlsruher Urteil um Aufnahmeprogramm: Beendet Dobrindts Willkür

Grüne zu Karlsruher Urteil um Aufnahmeprogramm: Beendet Dobrindts Willkür


Grüne zu Karlsruher Urteil um Aufnahmeprogramm: Beendet Dobrindts Willkür
Grüne zu Karlsruher Urteil um Aufnahmeprogramm: Beendet Dobrindts Willkür / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Die Grünen sehen den Erfolg einer Afghanin mit deutscher Aufnahmezusage vor dem Bundesverfassungsgericht als "schmerzhafte Niederlage" für Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Für dessen Ressort "zählten die Schlagzeilen über harte Migrationspolitik zuletzt offenbar mehr als das Schutzversprechen eines Rechtsstaats", sagte Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. "Genau diese Willkür beendet Karlsruhe jetzt."

Textgröße ändern:

Das Urteil erinnere den Bundesinnenminister "an seine Pflicht, die Visa-Anträge aus Afghanistan zu prüfen und den Menschen den Schutz zu gewähren, der ihnen zusteht". Emmerich forderte Dobrindt auf, seiner Verantwortung für afghanische Frauen, Kinder und Ortskräfte endlich gerecht zu werden. "Leider hat er bis heute lieber auf politische Deals mit den Taliban gesetzt, als diejenigen zu schützen, die sich auf Deutschland verlassen haben."

Der Grünen-Politiker sprach mit Blick auf vorherige Urteile zugunsten von Afghaninnen und Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage von einer "Serie von Niederlagen vor Gericht". Diese seien "kein Betriebsunfall, sondern die Folge einer Politik, die auf Inszenierung statt auf Rechtsstaatlichkeit setzt". Emmerich fügte hinzu: "Das ist kein entschlossenes Regierungshandeln, sondern schlicht schlechtes Handwerk."

Eine afghanische Mutter und ihre zwei minderjährigen Söhne konnten am Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen, dass ein Widerruf zugesagter Visa neu geprüft werden muss. Die Frau hatte 2021 über die sogenannte Menschenrechtsliste die Zusage für eine Aufnahme in Deutschland bekommen.

Im Dezember erklärte Dobrindts Ressort für rund 640 Menschen, die zu der Zeit noch auf der Menschenrechtsliste standen, die Aufnahmezusagen aber für "ungültig und erloschen" - ihre Visaanträge wurden abgelehnt.

F.Stewart--EWJ

Empfohlen

13-Jährige geschwängert: Sechseinhalb Jahre Haft in Kölner Missbrauchsprozess

In einem Prozess um sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen ist ein Mann vom Landgericht Köln zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde am Mittwoch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Laut Anklage soll der 31-Jährige mit dem Mädchen eine Art partnerschaftliche Beziehung geführt haben.

Arbeiter in Bayern von herabfallenden Brettern erschlagen

In Bayern ist ein Arbeiter von herabfallenden Brettern getroffen und tödlich verletzt worden. Der 63-Jährige war am Dienstag mit Reinigungsarbeiten in einem etwa 40 Metern hohen Treppenhausschacht auf einer Großbaustelle in Pfaffenhofen an der Ilm beschäftigt, wie die Polizei am Mittwoch in Ingolstadt mitteilte.

Trump: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ohne Gegenleistung freigelassen

Der aus einem russischen Gefängnis freigelassene US-Bürger Stephen Hubbard ist nach den Worten von US-Präsident Donald Trump ohne Gegenleistung freigekommen und befindet sich auf dem Weg in die USA. "Stephan ist unterwegs nach Hause und wird bald bei seiner Familie sein", schrieb Trump am Mittwoch in seinem Onlinedienst Truth Social. Der russische Staatschef Wladimir Putin hatte die Freilassung am Morgen in St. Petersburg verkündet.

Niedersachsens AfD-Chef Schledde in Zusammenhang mit Parteispenden angeklagt

Der niedersächsische AfD-Chef Ansgar Schledde soll gegen das Parteiengesetz verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob deshalb nach Angaben vom Mittwoch Anklage gegen den 49-Jährigen. Sie wirft ihm vor, als Spenden einzustufende Zahlungen in Höhe von knapp 45.000 Euro nicht sofort weitergeleitet zu haben. Zudem habe er im Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD falsche Angaben zur Höhe der Spenden an den Landesverband erwirkt.

Textgröße ändern: