English Woman's Journal - Zwei Tote nach Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern

Zwei Tote nach Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern


Zwei Tote nach Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern
Zwei Tote nach Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Bei einem Brand in einem Krankenhaus in Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern sind in der Nacht zum Donnerstag zwei Menschen ums Leben gekommen. Ein weiterer Mensch habe bei dem Feuer im Helene-von-Bülow-Klinikum eine Rauchgasvergiftung erlitten, sagte eine Sprecherin des Landkreises Ludwigslust-Parchim der Nachrichtenagentur AFP. Zunächst war von 34 weiteren Verletzten die Rede gewesen.

Textgröße ändern:

Die Feuerwehr wurde gegen 04.30 Uhr wegen des Brands alarmiert. Der Landkreissprecherin zufolge war dieser aus zunächst unbekannten Gründen in einem Patientenzimmer ausgebrochen. Bei den beiden Toten handelte es sich um Patienten. Zu ihrer Identität machte die Sprecherin keine Angaben.

Während der Löscharbeiten wurden zunächst sämtliche Klinikgebäude geräumt. Alle rund 60 Patienten, die zu dem Zeitpunkt stationär in der Klinik behandelt wurden, mussten vorübergehend ihre Zimmer verlassen, wie die Sprecherin sagte. Sie seien aber jederzeit medizinisch gut versorgt gewesen, betonte sie.

Am Morgen konnten die meisten Patienten wieder in ihre Zimmer zurückkehren. Fünf von ihnen wurden vorsorglich in ein anderes Krankenhaus verlegt. Für Angehörige wurde eine telefonische Hotline eingerichtet.

Die Rettungskräfte waren mit einem Großaufgebot im Einsatz. Im Umkreis gab es erhebliche Verkehrsbehinderungen. Am Morgen fanden der Landkreissprecherin zufolge letzte Nachlöscharbeiten statt. Das Gebäude, in dem das Feuer ausbrach, ist nicht mehr nutzbar. Laut Norddeutschen Rundfunk ist in dem Haus die Radiologie untergebracht.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) sprach den Angehörigen und Verletzten sein "tiefes Mitgefühl" aus. Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Beschäftigte des Krankenhauses arbeiteten mit höchster Professionalität und großem persönlichen Einsatz. "Dafür gilt ihnen mein aufrichtiger Dank und mein größter Respekt." Es werde mit Hochdruck daran gearbeitet, den Hergang des Brands aufzuklären. Die Unterstützung der Betroffenen habe aber jetzt höchste Priorität, betonte Pegel.

T.Wright--EWJ

Empfohlen

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz

Wegen der Verwendung von NS-Parolen im Zusammenhang mit israelfeindlichen Beiträgen in sozialen Medien ist ein 27-Jähriger in Rheinland-Pfalz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Koblenz sprach ihn am Mittwoch unter anderem wegen Volksverhetzung in fünf Fällen und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: