English Woman's Journal - Bundesgerichtshof entscheidet in Möbelstreit von USM und Konektra

Bundesgerichtshof entscheidet in Möbelstreit von USM und Konektra


Bundesgerichtshof entscheidet in Möbelstreit von USM und Konektra
Bundesgerichtshof entscheidet in Möbelstreit von USM und Konektra / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Im Streit zwischen dem Schweizer Möbelbauer USM und seinem deutschen Konkurrenten Konektra will der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (08.45 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil verkünden. USM wirft Konektra vor, Teile seines bekannten modularen Möbelsystems USM Haller nachgebaut zu haben, und will erreichen, dass Konektra keine ähnlichen Möbelstücke oder Teile davon mehr verkaufen darf. (Az. I ZR 96/22)

Textgröße ändern:

Dabei stützt USM sich vor allem auf das Urheberrecht und argumentiert, dass es sich bei den Möbeln um geschützte Werk der angewandten Kunst handele. Der Urheberrechtsschutz erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers, der in diesem Fall der 2012 gestorbene Architekt Fritz Haller wäre. Der BGH setzte das Verfahren bereits Ende 2023 aus und legte dem Europäischen Gerichtshof Fragen zum Urheberrecht vor. Nach dessen Antwort ist nun wieder der BGH am Zug.

N.M.Shaw--EWJ

Empfohlen

PHP-Sicherheitslücke: BSI rät zur "umgehenden" Installation von Sicherheitsupdate

Nach dem Bekanntwerden einer gravierenden Sicherheitslücke in der Web-Programmiersprache PHP haben Regierungsbehörden und Unternehmen weltweit zahlreiche Internetseiten vorsorglich abgeschaltet. In Europa waren am Mittwoch unter anderem Websites in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien betroffen. Der US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn hatten wegen der Gefahr von Cyberangriffen dringend zu diesem Schritt geraten. Zudem rieten sie zur "umgehenden" Installation eines Sicherheitsupdates. BSI-Vizepräsident Thomas Caspers warnte auch Nutzer vor kompromittierten Websites.

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes

Weil er seine Frau mit einem Schuss in den Kopf getötet haben soll, ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht im baden-württembergischen Ellwangen sprach ihn am Mittwoch wegen Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Textgröße ändern: