English Woman's Journal - Mutmaßlicher türkischer Linksextremist in Stuttgart vor Gericht

Mutmaßlicher türkischer Linksextremist in Stuttgart vor Gericht


Mutmaßlicher türkischer Linksextremist in Stuttgart vor Gericht
Mutmaßlicher türkischer Linksextremist in Stuttgart vor Gericht / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat am Donnerstag ein Staatsschutzverfahren gegen einen mutmaßlichen türkischen Linksextremisten begonnen. Dem 43-Jährigen wird vorgeworfen, Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung Revolutionäre Volksbefreiungsfront (DHKP-C) gewesen zu sein.

Textgröße ändern:

Laut Anklage des Generalbundesanwalts soll der Mann zwischen Oktober 2016 und Dezember 2017 Führungskader der türkischen DHKP-C im Gebiet Ulm sowie weiteren Gebieten gewesen sein. Zu seinen Aufgaben hätten unter anderem die Beschaffung falscher Ausweispapiere, von Geldern und Waffen, Schulungen von Mitgliedern und Aktivisten sowie sonstige Propagandaaktivitäten gehört. Der Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß. Für den Prozess sind Termine vorerst bis Oktober angesetzt.

Die DHKP-C setzte es sich der Anklage zufolge zum Ziel, den türkischen Staat durch bewaffneten Kampf zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1994 bis in die jüngste Vergangenheit habe die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, heißt es in der Anklage.

Die DHKP-C verfügt in Europa demnach über eine Auslandsorganisation, die sie unter anderem zur Finanzierung ihrer terroristischen Aktivitäten, zur Rekrutierung und Ausbildung von Kämpfern, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung nutzt. Im Bundesgebiet unterhält die DHKP-C laut Generalbundesanwalt sogenannte Kulturvereine, die den Parteifunktionären und Aktivisten als Treffpunkte dienen.

K.R.Jones--EWJ

Empfohlen

Vier Tote bei Unwettern im Südosten Frankreichs

Bei schweren Unwettern im Südosten Frankreichs sind mindestens vier Menschen ums Leben gekommen. Im direkt am Mittelmeer gelegenen Département Bouches-du-Rhône seien drei Menschen gestorben, teilten die Behörden in der Nacht zum Donnerstag mit. Zudem war am Dienstag ein Mann im Département Haute-Corse ums Leben gekommen, als sein Auto von einem über die Ufer getretenen Fluss mitgerissen wurde. Ein Mensch wurde zudem noch vermisst.

PHP-Sicherheitslücke: BSI rät zur "umgehenden" Installation von Sicherheitsupdate

Nach dem Bekanntwerden einer gravierenden Sicherheitslücke in der Web-Programmiersprache PHP haben Regierungsbehörden und Unternehmen weltweit zahlreiche Internetseiten vorsorglich abgeschaltet. In Europa waren am Mittwoch unter anderem Websites in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien betroffen. Der US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn hatten wegen der Gefahr von Cyberangriffen dringend zu diesem Schritt geraten. Zudem rieten sie zur "umgehenden" Installation eines Sicherheitsupdates. BSI-Vizepräsident Thomas Caspers warnte auch Nutzer vor kompromittierten Websites.

Ungarische Staatsanwaltschaft nimmt Ex-Zentralbankchef und Orbán-Vertrauten fest

In einem der spektakulärsten Korruptionsfälle des Landes hat die ungarische Staatsanwaltschaft den früheren Zentralbankchef György Matolcsy festnehmen lassen. Dem ehemals engen Vertrauten von Ex-Regierungschef Viktor Orban sowie weiteren Beschuldigten werde unter anderem Wirtschaftsbetrug vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die Beschuldigten seien vernommen worden und befänden sich in Gewahrsam. Matolcsys Anwalt Pal Batki bestätigte eine Festnahme wegen Wirtschaftsbetrugs und Urkundenfälschung, machte jedoch keine weiteren Angaben.

Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

Ein junger Mann aus Thüringen muss etwa 300 Euro Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, weil er in dem Monat bereits selbst Geld verdiente. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch seine Klage gegen die Stadt Gera ab. Der Kläger war im maßgeblichen Monat noch 17 Jahre alt. (Az. 5 C 6.25)

Textgröße ändern: