English Woman's Journal - Hilfen für Geduldete bei kurzem Aufenthalt dürfen niedriger sein als Sozialhilfe

Hilfen für Geduldete bei kurzem Aufenthalt dürfen niedriger sein als Sozialhilfe


Hilfen für Geduldete bei kurzem Aufenthalt dürfen niedriger sein als Sozialhilfe
Hilfen für Geduldete bei kurzem Aufenthalt dürfen niedriger sein als Sozialhilfe / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Leistungen für asylsuchende und geduldete Menschen, die nur kurz in Deutschland sind, dürfen weniger umfassen als Sozialhilfe. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Es ging um sogenannte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, welche die Existenz absichern sollen. Zwischen September 2018 und dem 20. August 2019 waren sie Karlsruhe zufolge im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar. (Az. 1 BvL 5/21)

Textgröße ändern:

Die Grundleistungen bekommen bedürftige Asylsuchende, Geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Menschen, die außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen leben, in den ersten Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland. Sie sind niedriger als Sozialhilfe. Bestimmte Kosten für Freizeit, Kultur und Bildung sind darin nicht berücksichtigt. Aktuell können erst nach 36 Monaten höhere Hilfen bezogen werden, im Jahr 2018 betrug die Frist noch 15 Monate.

Eine alleinerziehende Frau aus Eritrea, die mit ihrem minderjährigen Kind geduldet in Deutschland lebte, zog vor Gericht. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle ging davon aus, dass die Leistungen für 2018 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Darum fragte es das Verfassungsgericht danach. Es ging nur um alleinstehende Erwachsene und Kinder.

Karlsruhe beurteilte die Lage aber anders als das Celler Gericht. Das Verfassungsgericht erklärte, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet sei. Auch die Festlegung der Bezugsdauer auf 15 Monate für Geduldete ist demnach rechtens. Betroffene Menschen hielten sich wahrscheinlich nur vorübergehend in Deutschland auf. Darum darf der Gesetzgeber einen Teil des soziokulturellen Bedarfs herausrechnen, wie das Gericht erklärte.

Die physische Existenz sei mit den gewährten Leistungen gesichert, ebenso die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.

Ab September 2018 hätten die Hilfen aber neu berechnet werden müssen, wie Karlsruhe ausführte. Die zugrunde gelegten Daten seien zu dem Zeitpunkt nicht mehr aktuell gewesen. Die Leistungssätze werden regelmäßig aktualisiert, zuletzt zum Januar 2026.

Auch zum September 2019 wurden sie aktualisiert. Zwischen September 2018 und dem 20. August 2019 genügten sie den rechtlichen Anforderungen zwar nicht, entschied das Gericht. Sie müssten aber nicht nachträglich neu festgesetzt werden.

A.Wallace--EWJ

Empfohlen

"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich

Mit Demonstrationsverboten und der Einschränkung geplanter Proteste am Samstag will Frankreich Ausschreitungen wie am vergangenen Wochenende verhindern. Oberstes Ziel sei eine "Rückkehr zur Ruhe", sagte Präsident Emmanuel Macron am Donnerstag. Er kündigte neue Ausgangssperren an; zudem dürften nur von Gewerkschaften organisierte Kundgebungen stattfinden, sagte er. Die Gelbwesten-Bewegung, die zu den Organisatoren der Proteste zählt, kündigte ihren Widerstand an. In Paris bleiben der Louvre und andere Museen am Samstag geschlossen.

Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat

2025 wurden sie im Niger von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) entführt - nun sind die Schweizerin Claudia Abt und die Österreicherin Eva Gretzmacher freigelassen worden und in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Die 69-jährige Schweizerin landete am Donnerstag am Flughafen Belp nahe Bern, wie eine Journalistin der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Das österreichische Außenministerium bestätigte die Landung der 76-jährigen Gretzmacher in Wien.

Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert

Nach den landesweiten Ausschreitungen am vergangenen Wochenende in Frankreich sind nach Regierungsangaben 217 Menschen inhaftiert worden. "Es handelt sich im Allgemeinen um Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die zum größten Teil den Justizbehörden nicht bekannt sind", sagte der französische Justizminister Gérald Darmanin am Donnerstag vor der Justizvollzugsanstalt in Fleury-Mérogis im Département Essonne.

Keine Angriffe nach PHP-Sicherheitslücke festgestellt - Debatte um IT-Sicherheit

Nach der Warnung vor schwerwiegenden Sicherheitslücken in der Programmiersprache PHP sind bislang keine erfolgreichen Cyberangriffe festgestellt worden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe bislang keine Fälle festgestellt, in denen die Sicherheitslücken ausgenutzt wurde, erklärte die IT-Sicherheitsbehörde am Donnerstag. "Dennoch können erfolgreiche Angriffe derzeit nicht ausgeschlossen werden." Experten warnten zudem, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Textgröße ändern: