English Woman's Journal - Urteil aus Bayern: Mann muss teures Hochzeitsgeschenk nach Trennung herausgeben

Urteil aus Bayern: Mann muss teures Hochzeitsgeschenk nach Trennung herausgeben


Urteil aus Bayern: Mann muss teures Hochzeitsgeschenk nach Trennung herausgeben
Urteil aus Bayern: Mann muss teures Hochzeitsgeschenk nach Trennung herausgeben / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Ein Mann aus Bayern muss ein Cabrio herausgeben, das er seiner Frau zur Hochzeit schenkte. Das teure Hochzeitgeschenk gehört der mittlerweile von ihm getrennt lebenden Frau, wie das Oberlandesgericht Nürnberg am Dienstag mitteilte. Sie war im zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung eingetragen. (Az.: 11 UF 940/25)

Textgröße ändern:

Das Paar lebte seit dem Scheitern der Beziehung getrennt. Nachdem die Frau das Auto in eine Werkstatt brachte, holte der Mann es mit seinem Zweitschlüssel ab und weigerte sich, es ihr wieder zu geben. Kurz vor der Hochzeit hatte er es auf dem Namen seiner Firma zur gemeinsamen Nutzung gekauft.

Nach der Hochzeit übergab er der Frau auf einer Tropeninsel die verpackten Kennzeichen. Als das Paar von der Hochzeitsreise zurückkehrte, wurde die Frau in den zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung eingetragen. Sie erhielt den Hauptschlüssel. Zudem schloss sie die Haftpflichtversicherung ab. Die Steuer und die Benzinkosten trug hingegen die Firma.

Vor Gericht klagte die Frau auf Herausgabe des Autos. Sie bekam nun Recht. Das Cabrio war ein Hochzeitsgeschenk, wie die Richter entschieden. Bei der Eintragung auf der Zulassungsstelle habe sich das Paar stillschweigend über den Eigentumswechsel geeinigt. Dass die Steuer und die Kosten für das Benzin von der Firma getragen wurden, stehe dem nicht entgegen.

Aus dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft ergebe sich die Pflicht, sich gegenseitig die Nutzung von Haushaltsgegenständen zu gestatten, auch wenn einer von beiden Alleineigentümer sei. Das Cabrio ist laut Gericht ein solcher Haushaltsgegenstand, weil es zur gemeinsamen Nutzung gekauft wurde. Mit dem Scheitern der Ehe verlor der Mann jedoch das Mitbenutzungsrecht.

R.Mcintosh--EWJ

Empfohlen

Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet

Bei dem schweren Erdbeben in der autonomen Region Tibet in China sind nach jüngsten offiziellen Angaben mindestens 16 Menschen ums Leben gekommen. Wie die staatliche Nachrichtenagentur Xinhua am Freitag (Ortszeit) unter Berufung auf örtliche Behörden berichtete, wurden weitere 32 Menschen bei dem Beben der Stärke 7,0 verletzt, mehr als 300 Häuser stürzten ein. Die Rettungsarbeiten dauerten demnach an, das Ausmaß der Schäden werde weiter ausgewertet.

"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich

Mit Demonstrationsverboten und der Einschränkung geplanter Proteste am Samstag will Frankreich Ausschreitungen wie am vergangenen Wochenende verhindern. Oberstes Ziel sei eine "Rückkehr zur Ruhe", sagte Präsident Emmanuel Macron am Donnerstag. Er kündigte neue Ausgangssperren an; zudem dürften nur von Gewerkschaften organisierte Kundgebungen stattfinden, sagte er. Die Gelbwesten-Bewegung, die zu den Organisatoren der Proteste zählt, kündigte ihren Widerstand an. In Paris bleiben der Louvre und andere Museen am Samstag geschlossen.

Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat

2025 wurden sie im Niger von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) entführt - nun sind die Schweizerin Claudia Abt und die Österreicherin Eva Gretzmacher freigelassen worden und in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Die 69-jährige Schweizerin landete am Donnerstag am Flughafen Belp nahe Bern, wie eine Journalistin der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Das österreichische Außenministerium bestätigte die Landung der 76-jährigen Gretzmacher in Wien.

Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert

Nach den landesweiten Ausschreitungen am vergangenen Wochenende in Frankreich sind nach Regierungsangaben 217 Menschen inhaftiert worden. "Es handelt sich im Allgemeinen um Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die zum größten Teil den Justizbehörden nicht bekannt sind", sagte der französische Justizminister Gérald Darmanin am Donnerstag vor der Justizvollzugsanstalt in Fleury-Mérogis im Département Essonne.

Textgröße ändern: