English Woman's Journal - Verbotene Online-Glücksspiele: Spieler können verlorene Einsätze zurückfordern

Verbotene Online-Glücksspiele: Spieler können verlorene Einsätze zurückfordern


Verbotene Online-Glücksspiele: Spieler können verlorene Einsätze zurückfordern
Verbotene Online-Glücksspiele: Spieler können verlorene Einsätze zurückfordern / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Im Streit über verlorene Einsätze aus Online-Glücksspielen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zugunsten der Spieler entschieden. Diese können das Geld von den Anbietern zurückfordern, wenn die Spiele an ihrem Wohnsitz verboten waren, wie der EuGH am Donnerstag entschied. Im konkreten Fall ging es um einen Deutschen, der in Malta gegen maltesische Anbieter klagt.(Az. C-440/23)

Textgröße ändern:

Er nahm zwischen Juni 2019 und Juli 2021 an virtuellen Glücksspielen teil. Damals waren Online-Glücksspiele nach deutschem Recht bis auf einige Ausnahmen verboten; die Spiele in dem Fall fielen unter das Verbot. Inzwischen sind die Regeln gelockert. Die maltesischen Anbieter hatten allerdings in den betreffenden Jahren Lizenzen ihres Heimatlands.

Das maltesische Gericht setzte das Verfahren aus und fragte, ob das frühere deutsche Verbot trotz Lizenz aus Malta mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar sei. Das sei es, entschied der EuGH nun. Verbraucher könnten verlorene Einsätze von Anbietern aus einem anderen Mitgliedstaat zurückverlangen.

M.Stevenson--EWJ

Empfohlen

Tödlicher Angriff in Baden-Württemberg: 36-Jähriger vorläufig in Psychiatrie

Ein 36-Jähriger soll in Baden-Württemberg seine Schwester getötet haben. Der Mann wurde vorläufig in einer Psychiatrie untergebracht, wie die Polizei Ludwigsburg und die Staatsanwaltschaft Heilbronn am Freitag mitteilten. Demnach wohnte der Mann mit seiner Schwester in einem Haus in Löchgau. Aus unklarer Ursache soll er sie in der Nacht zum Sonntag angegriffen und schwer verletzt haben.

Geplanter Überfall in Bochum: Brüsseler Gericht verschiebt Urteil gegen "Ausbrecherkönig"

Im Verfahren gegen den als "Ausbrecherkönig" bekannten Kriminellen Antonio Ferrara wegen eines geplanten Raubüberfalls in Bochum ist die für Freitag geplante Urteilsverkündung verschoben worden. Das Brüsseler Gericht teilte mit, es werde seine Entscheidung erst am 5. November verkünden. Einen Grund für die Verschiebung nannte der vorsitzende Richter nicht. Die im September abgeschlossene Gerichtsverhandlung war von der wiederholten Diskussion über Verfahrensfragen und Beschwerden der Verteidigung geprägt gewesen.

Geplanter Überfall in Bochum: Gericht verkündet Urteil gegen "Ausbrecherkönig"

In Brüssel wird am Freitag das Urteil gegen den in Frankreich als "Ausbrecherkönig" bekannten Kriminellen Antonio Ferrara erwartet (ab 09.00 Uhr). Ferrara wird in diesem Fall konkret vorgeworfen, zusammen mit mehreren Komplizen einen Raubüberfall auf ein Werttransportunternehmen in Bochum geplant zu haben. Die belgische Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Haft. Der 53-Jährige ist zusammen mit neun weiteren Verdächtigen angeklagt.

Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet

Bei einem schweren Erdbeben in der autonomen Region Tibet in China sind nach Angaben chinesischer Staatsmedien mindestens 16 Menschen ums Leben gekommen. Nach Angaben des Sender CCTV vom Freitag wurden weitere 46 Menschen bei dem Beben der Stärke 7,0 verletzt, mehr als 300 Häuser stürzten ein oder wurden beschädigt. Die Nachrichtenagentur Xinhua meldete, die Rettungsarbeiten dauerten an, das Ausmaß der Schäden werde weiter ausgewertet.

Textgröße ändern: