English Woman's Journal - Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren

Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren


Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren
Bundesgerichtshof: Makler darf Mieter mit ausländischem Namen nicht diskriminieren / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Makler dürfen Wohnungssuchende nicht benachteiligen, weil sie einen ausländisch klingenden Namen haben. Für eine solche Diskriminierung haften sie, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Ein Immobilienmakler aus Hessen muss einer Frau mit pakistanischen Wurzeln nun 3000 Euro Schadenersatz zahlen. (Az. I ZR 129/25)

Textgröße ändern:

Humaira Waseem suchte eine Wohnung. Auf ihre Besichtigungsanfrage für eine Wohnung mit echtem Namen bekam sie eine Absage, ebenso ihr Mann und ihre Schwester. Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe Wohnung mit sonst identischen Angaben unter dem erfundenen Namen "Schneider" und bekam das Angebot, die Wohnung zu besichtigen. Das funktionierte auch mit zwei weiteren Bewerbungen unter deutsch klingenden Namen.

Waseem verklagte den Makler auf Entschädigung. Das Landgericht Darmstadt stellte fest, dass es sich um einen klaren Fall von Diskriminierung handelte. Es verurteilte den Makler zur Zahlung von 3000 Euro. Dieser wandte sich an den BGH, der das Darmstädter Urteil überprüfte.

Dabei ging es nicht mehr um die Frage, ob es sich tatsächlich um Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft handelte. Es war ein "ziemlich klarer Fall von Diskriminierung", wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch feststellte. Klären musste der BGH nur, ob auch der Makler haftet - oder doch nur der Vermieter. Gesetzlich war das nicht eindeutig.

Der BGH entschied gegen den Makler. Denn nur wenn auch dieser für Diskriminierung haftet, entspricht das dem Ziel des Gesetzes, wie Koch ausführte. Dieses solle Benachteiligung wegen der Herkunft verhindern oder beseitigen. Der Makler aber sei das "Nadelöhr", das Mietinteressenten passieren müssten, um eine Wohnung überhaupt besichtigen zu können.

Waseem war zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gereist. Sie sprach nach dem Urteil von einer "Bestätigung" und einem "Gefühl der Gerechtigkeit", dass sie mit ihrer Erfahrung ernst genommen werde. Das Urteil habe gezeigt, "dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen", fügte sie hinzu.

Auch der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung. "Herkunft oder Name dürfen bei der Wohnungsvergabe keine Rolle spielen", erklärte dessen Präsidentin Melanie Weber-Moritz. "Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht von Vorurteilen abhängen", fügte sie hinzu.

F.McKenzie--EWJ

Empfohlen

Herbststurm "Luise" sorgt für Zugausfälle und Feuerwehreinsätze

Der Herbststurm "Luise" hat am Freitag im Westen und Südwesten Deutschlands für Beeinträchtigungen im Bahnverkehr und zahlreiche Feuerwehreinsätze gesorgt. In Nastätten in Rheinland-Pfalz kippte auf einem Stadtfest ein Gestell um, dabei wurden ein 58-Jähriger und ein 72-Jähriger schwer verletzt. Beide wurde mit einem Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen, wie die Polizei in Koblenz mitteilte.

Zehntausende in Taiwan nach Durchzug von Taifun "Champi" ohne Strom

Hunderte Verletzte, entwurzelte Bäume, zehntausende Haushalte ohne Strom: Der Taifun "Champi" ist über Taiwan hinweggefegt und hat dabei erhebliche Schäden in dem Inselstaat angerichtet. Zahlreiche Einsatzkräfte arbeiteten nach Angaben der Behörden am Samstag daran, die Stromversorgung für rund 56.000 Haushalte wiederherzustellen. Seit Donnerstag, als die ersten Warnungen vor dem Taifun ausgegeben wurden, kam ein Mensch ums Leben und etwa 500 weitere wurden verletzt.

Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: Netanjahu droht Großoffensive im Westjordanland an

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hat nach dem Tod von zwei Soldaten bei einem Angriff bewaffneter Palästinenser im besetzten Westjordanland eine großangelegte Militäroffensive angekündigt. Vier Tage vor der Parlamentswahl in Israel ordnete Netanjahu am Freitag eine "vollständige Abriegelung" des Palästinensergebiets an. Er stellte zudem eine Militäroffensive in Aussicht, wie es sie seit dem Sechstagekrieg im Jahr 1967 nicht gegeben habe.

Medienbericht: Weitere Anklage im Fall Wirecard

Im Wirecard-Skandal hat die Staatsanwaltschaft München I einem Medienbericht zufolge eine weitere Anklage erhoben. Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" am Freitag berichtete, handelt es sich dabei um eine frühere Mitarbeiterin, die von Dezember 2019 bis zur Wirecard-Insolvenz im Juni 2020 im Zuständigkeitsbereich von Vorstand Jan Marsalek arbeitete. Zuvor war sie demnach in der Konzernbuchhaltung beschäftigt.

Textgröße ändern: