English Woman's Journal - Polizist hat keinen Anspruch auf Anrechnung von Ratsmandat auf Arbeitszeit

Polizist hat keinen Anspruch auf Anrechnung von Ratsmandat auf Arbeitszeit


Polizist hat keinen Anspruch auf Anrechnung von Ratsmandat auf Arbeitszeit
Polizist hat keinen Anspruch auf Anrechnung von Ratsmandat auf Arbeitszeit / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Ein im Schichtdienst tätiger Polizei hat keinen Anspruch darauf, dass ihm Zeiten der Ausübung seines Stadtratsmandats hälftig auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalens nach eigenen Angaben am Donnerstag in Münster. Das Gericht wies damit eine Klage des Beamten ab.

Textgröße ändern:

Der Mann hatte beantragt, dass knapp 120 Stunden für die Ausübung seiner Tätigkeit als Ratsherr im Rat seiner Heimatstadt im Kreis Lippe in den Jahren 2013 bis 2017 seinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Dabei berief er sich auf eine in der Gemeindeordnung verankerte Vorschrift, die eine solche hälftige Anrechnung von Perioden der Mandatsausübung auf die Arbeitszeit bei Mandatsträgern mit flexiblen Arbeitszeiten vorsieht.

Die zuständige Kreispolizeibehörde hatte dies abgelehnt. Der Beamte klagte deshalb vor dem Verwaltungsgericht und bekam Recht. Das Land Nordrhein-Westfalen legte daraufhin erfolgreich Berufung beim OVG ein. Beamte können sich demnach zwar grundsätzlich auf die Anrechnungsnorm der Gemeindeordnung berufen. Allerdings erfülle der klagende Beamte nicht die Voraussetzungen für eine Anrechnung, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Die Norm gewähre eine solche Anrechnung nur Mandatsträgern mit flexibler Arbeitszeit, die über die Lage und Dauer ihrer Arbeit in einem vorgegebenen Zeitrahmen flexibel entscheiden können. Das sei jedoch bei Beamten, die - wie der Kläger - im Schichtdienst tätig sind, nicht der Fall. Sie verrichten entweder Früh-, Spät- oder Nachtdienst. Damit bestehe kein Arbeitszeitrahmen im Sinne einer Begrenzung des frühestmöglichen Beginns und des spätestmöglichen Endes der täglichen Arbeitszeit, hieß es weiter.

Der klagende Polizist könne zudem nicht über Lage und Dauer seiner täglichen Arbeitszeit entscheiden - Dauer, Beginn und Ende der Schichten sind ihm vorgegeben. Eine Revision lies das Gericht nicht zu, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist jedoch möglich.

Ch.Anderson--EWJ

Empfohlen

"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich

Mit Demonstrationsverboten und der Einschränkung geplanter Proteste am Samstag will Frankreich Ausschreitungen wie am vergangenen Wochenende verhindern. Oberstes Ziel sei eine "Rückkehr zur Ruhe", sagte Präsident Emmanuel Macron am Donnerstag. Er kündigte neue Ausgangssperren an; zudem dürften nur von Gewerkschaften organisierte Kundgebungen stattfinden, sagte er. Die Gelbwesten-Bewegung, die zu den Organisatoren der Proteste zählt, kündigte ihren Widerstand an. In Paris bleiben der Louvre und andere Museen am Samstag geschlossen.

Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat

2025 wurden sie im Niger von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) entführt - nun sind die Schweizerin Claudia Abt und die Österreicherin Eva Gretzmacher freigelassen worden und in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Die 69-jährige Schweizerin landete am Donnerstag am Flughafen Belp nahe Bern, wie eine Journalistin der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Das österreichische Außenministerium bestätigte die Landung der 76-jährigen Gretzmacher in Wien.

Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert

Nach den landesweiten Ausschreitungen am vergangenen Wochenende in Frankreich sind nach Regierungsangaben 217 Menschen inhaftiert worden. "Es handelt sich im Allgemeinen um Männer zwischen 18 und 25 Jahren, die zum größten Teil den Justizbehörden nicht bekannt sind", sagte der französische Justizminister Gérald Darmanin am Donnerstag vor der Justizvollzugsanstalt in Fleury-Mérogis im Département Essonne.

Keine Angriffe nach PHP-Sicherheitslücke festgestellt - Debatte um IT-Sicherheit

Nach der Warnung vor schwerwiegenden Sicherheitslücken in der Programmiersprache PHP sind bislang keine erfolgreichen Cyberangriffe festgestellt worden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe bislang keine Fälle festgestellt, in denen die Sicherheitslücken ausgenutzt wurde, erklärte die IT-Sicherheitsbehörde am Donnerstag. "Dennoch können erfolgreiche Angriffe derzeit nicht ausgeschlossen werden." Experten warnten zudem, dass Unternehmen oft nicht wüssten, wo PHP bei ihnen zum Einsatz komme.

Textgröße ändern: