English Woman's Journal - Bundesverfassungsgericht: Berliner Beamte jahrelang zu schlecht bezahlt

Bundesverfassungsgericht: Berliner Beamte jahrelang zu schlecht bezahlt


Bundesverfassungsgericht: Berliner Beamte jahrelang zu schlecht bezahlt
Bundesverfassungsgericht: Berliner Beamte jahrelang zu schlecht bezahlt / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Viele Beamte in Berlin sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jahrelang zu schlecht bezahlt worden. Die Besoldung der Landesbeamten war zwischen 2008 und 2020 weit überwiegend verfassungswidrig, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe erklärte. Das Land Berlin muss die Besoldung nun bis zum 31. März 2027 neu regeln. (Az. 2 BvL 20/17 u.a.)

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Der Beschluss wurde mit Spannung erwartet, weil auch Gerichte aus anderen Bundesländern das Verfassungsgericht fragten, ob Landesbeamte genug verdienen. Auch für die anderen Bundesländer gelten die Maßstäbe, die das Verfassungsgericht aufstellte. Der Dienstherr muss dafür sorgen, dass Beamte und ihre Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt haben. Die Frage war, wie hoch dieser ausfallen muss.

Das Gericht entwickelte seine bisherige Rechtsprechung zu dem Thema nun weiter. Demnach muss das Einkommen von aktiven Beamten ausreichend von der Armutsgrenze entfernt sein und eine bestimmte Schwelle erreichen, damit sie keine existenziellen finanziellen Sorgen haben. Diese Schwelle liegt bei mindestens 80 Prozent des sogenannten Median-Äquivalenzeinkommens. Das Äquivalenzeinkommen ist ein nach Bedarf gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen für jedes Mitglied des Haushalts. Der Median ist der Mittelwert, eine Hälfte der Fälle liegt darüber und die andere Hälfte darunter.

Außerdem muss die Besoldung regelmäßig an die allgemeine Entwicklung der Preise und Löhne angepasst werden. Das habe Berlin nicht ausreichend getan. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig waren.

Andere Gerichte hatten Karlsruhe die Frage vorgelegt. Ihnen ging es vor allem um untere und mittlere Gruppen wie Beamte der Polizei, der Verwaltung oder der Feuerwehr. Das Verfassungsgericht weitete seine Prüfung aber nun auf die gesamte Besoldungsgruppe A aus, die den einfachen, mittleren und gehobenen Dienst umfasst, beispielsweise auch Lehrkräfte.

Der Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass nun alle Berliner Landesbeamten Nachzahlungen zu erwarten haben. Eine nachträgliche Behebung der zu niedrigen Löhne betrifft nur Beamte, die Widerspruch gegen ihre Bezahlung erhoben.

Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Berlin-Brandenburg legten allerdings Beamte schon seit mehr als zehn Jahren Widersprüche gegen ihre Besoldung ein und werden "seit Jahren mit Hinhaltetaktiken abgespeist". Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann forderte die "zügige Verabschiedung eines Nachzahlungsgesetzes".

Der Bezirk Berlin-Brandenburg des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) teilte mit, dass mit Hilfe von DGB-Gewerkschaften tausende Beschäftigte Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt hätten. Nach Angaben der Vorsitzenden Katja Karger kommen auf das Land Berlin nun "Nachforderungen in Millionenhöhe" zu.

Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Stephan Weh, forderte: "Wir brauchen umgehend ein Besoldungsreparaturgesetz und nicht erst nach der nächsten Wahl zum Abgeordnetenhaus" im Herbst kommenden Jahres.

Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbunds, Volker Geyer, sprach von einem "weiteren Warnsignal für alle Dienstherrn". Die Gesetzgeber hätten eine "Pflicht zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung", betonte er.

Ch.Reilly--EWJ

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