English Woman's Journal - Früherer Jugendtrainer aus Hessen rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt

Früherer Jugendtrainer aus Hessen rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt


Früherer Jugendtrainer aus Hessen rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt
Früherer Jugendtrainer aus Hessen rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Nach einem langen Verfahren ist ein früherer Fußballjugendtrainer aus Hessen rechtskräftig wegen der Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, wie ein Sprecher des Frankfurter Gerichts am Freitag auf Anfrage sagte. Der ehemalige Jugendtrainer des Fußballdrittligisten SV Wehen Wiesbaden ist damit zu zwölf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

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Gegen ihn wurde außerdem die Sicherungsverwahrung angeordnet. Damit kommt er nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht frei, sondern wird in einer speziellen geschlossenen Einrichtung untergebracht.

Das Landgericht sah als erwiesen an, dass der Mann zwischen 2014 und 2021 mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht und zum Teil auch vergewaltigt hatte. Diese lockte er unter Vorwänden in seine Wohnung und betäubte sie dort mit Schlafmitteln in Getränken und Schokolade.

In anderen Fällen verabreichte er seinen Opfern große Mengen Alkohol und missbrauchte sie anschließend sexuell. Die Taten filmte er zum Teil. Seine Opfer hatte er zuvor unter falscher Identität kontaktiert und eine Bedrohungslage fingiert. Anschließend bot er sich mit seinem richtigen Namen als Helfer an.

Ein erstes Urteil gegen den Trainer aus dem Jahr 2023 war vom BGH im Februar 2024 wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben worden. Grund dafür war, dass ein medizinischer Sachverständiger unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu den Aussagen eines Opfers befragt worden war, das zuvor ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte.

Dabei ging es um die Verurteilungen in sieben der insgesamt 69 Fälle. Darüber musste das Landgericht neu entscheiden, der zweite Prozess begann im September 2024. Das Urteil, das nun rechtskräftig wurde, fiel schließlich im Dezember 2024. Zuerst hatte der Hessische Rundfunk über die Bestätigung durch den BGH berichtet.

D.W.Robertson--EWJ

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