English Woman's Journal - Lange Haft und Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung bewusstloser Frauen

Lange Haft und Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung bewusstloser Frauen


Lange Haft und Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung bewusstloser Frauen
Lange Haft und Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung bewusstloser Frauen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Wegen der Vergewaltigung bewusstloser Frauen soll ein 38-Jähriger aus Berlin in Haft und Sicherungsverwahrung. Das Landgericht der Hauptstadt verurteilte den Mann am Montag zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Mann war bereits im Juli wegen der Vergewaltigung einer 20-Jährigen verurteilt worden. Eine nachträgliche Auswertung seines Handys führte zu weiteren Fällen.

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Im nun zu Ende gegangenen Verfahren ging es um vier Vergewaltigung von zwei Partnerinnen des 38-Jährigen im bewusstlosen Zustand. Diese fanden in den Jahren 2020 und 2021 statt. Nach Überzeugung des Gerichts nutzte der Angeklagte die Bewusstlosigkeit der Geschädigten bewusst aus.

Keine der Frauen willigte vorab in die sexuelle Handlungen ein beziehungsweise widersprach der Praxis ausdrücklich. In einem Fall demütigte der 38-Jährige sein Opfer laut Kammer zusätzlich, indem der den Körper mit einem frauenverachtenden Schriftzug versah. Außerdem filmte der Angeklagte die Vergewaltigungen.

Die beiden ehemaligen Partnerinnen traten in dem Prozess als Nebenklägerinnen auf. Auf ihren Antrag hin fand das Verfahren weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte gestand die Taten. Er wurde der Vergewaltigung in vier Fällen jeweils in Tateinheit mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gesprochen.

Nach Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen ist davon auszugehen, dass der Angeklagte bei der Begehung der Taten in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war. Demnach leidet er unter einer krankhaften sexuellen Präferenzstörung, die sexuelle Handlungen an Bewusstlosen beinhaltet. Die Sicherungsverwahrung wurde vom Gericht angeordnet, weil der Angeklagte aus Sicht der Kammer einen Hang zur Begehung derartiger Straftaten hat und davon auszugehen ist, dass er auch nach der Verbüßung der Freiheitsstrafe weiter gefährlich ist.

Weder das Urteil vom Juli, bei dem der Angeklagte wegen Vergewaltigung und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt wurde, noch das jetzige sind rechtskräftig. Der 38-Jährige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

K.R.Jones--EWJ

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