English Woman's Journal - Streit um Zölle: Trump-Regierung ruft Obersten Gerichtshof an

Streit um Zölle: Trump-Regierung ruft Obersten Gerichtshof an


Streit um Zölle: Trump-Regierung ruft Obersten Gerichtshof an
Streit um Zölle: Trump-Regierung ruft Obersten Gerichtshof an / Foto: Mandel NGAN - AFP/Archiv

Nachdem ein Berufungsgericht einen Großteil der von Donald Trump verhängten Einfuhrzölle für rechtswidrig erklärt hat, zieht die US-Regierung vor den Obersten Gerichtshof: In einem am Mittwoch (Ortszeit) eingereichten Antrag fordert Generalstaatsanwalt John Sauer eine schnellstmögliche Entscheidung des Supreme Courts. Zuvor hatte Trump erklärt, bei einer Abschaffung der von ihm verhängten Zölle "könnten wir am Ende ein Dritte-Welt-Land werden".

Textgröße ändern:

"Der Generalstaatsanwalt (…) bittet das Gericht respektvoll, die Lösung dieses Falls so weit wie möglich zu beschleunigen, da es von enormer Bedeutung ist, die volle Rechtskraft der Zölle des Präsidenten schnell zu bestätigen", schrieb Sauer an den Obersten Gerichtshof. Dieser solle möglichst bis zum 10. September entscheiden, ob er sich des Falls annimmt. Wenn ja, dann sollten die mündlichen Anhörungen spätestens Anfang November stattfinden, erklärte Sauer.

Am Freitag vergangener Woche hatte ein Berufungsgericht einen Großteil der von Trump verhängten Einfuhrzölle für rechtswidrig erklärt. Der Präsident sei nicht dazu befugt, derart weitreichende Zölle zu verhängen, sondern lediglich der Kongress in Washington, erklärte das unter anderem für Handelsfragen zuständige Berufungsgericht in der Hauptstadt Washington. Die Richter beließen die Zölle jedoch vorerst bis Mitte Oktober in Kraft.

Trump hatte sich beim Verhängen der Zölle auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 berufen. Das Berufungsgericht erklärte, dieses Gesetz verleihe dem US-Präsidenten zwar "weitreichende Befugnisse", um auf einen "erklärten nationalen Notstand" zu reagieren. Diese enthielten aber nicht ausdrücklich die Befugnis, "Zölle, Abgaben oder Ähnliches zu erheben".

Betroffen von dem Richterspruch sind die Strafzölle, die Trump ab Anfang April in mehreren Schritten gegen zahlreiche Staaten verhängt hatte - und die grundsätzlich auf jede Art von importierten Waren angewendet werden. Für branchenspezifische Zölle wie beispielsweise die Aufschläge auf Aluminium-, Stahl- und Autoimporte gilt das Urteil des Berufungsgerichts, gegen das die US-Regierung nun vorgeht, nicht.

K.McMillan--EWJ

Empfohlen

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump geht zum dritten Mal strafrechtlich gegen den früheren FBI-Chef James Comey vor. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Strafanzeige hervorgeht, wird dem prominenten Trump-Kritiker zur Last gelegt, Informationen zur nationalen Verteidigung weitergegeben zu haben. Comey wies die Vorwürfe zurück.

Textgröße ändern: