English Woman's Journal - In Pool von Ball an Kopf getroffen: Mitspieler muss nicht haften

In Pool von Ball an Kopf getroffen: Mitspieler muss nicht haften


In Pool von Ball an Kopf getroffen: Mitspieler muss nicht haften
In Pool von Ball an Kopf getroffen: Mitspieler muss nicht haften / Foto: JOSE JORDAN - AFP/Archiv

Ein Urlauber muss seinem Freund kein Schmerzensgeld zahlen, weil er diesen am Pool aus Versehen mit einem Ball am Hinterkopf traf. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Erlangen in Bayern wurde nach Angaben vom Mittwoch rechtskräftig. Das Gericht erklärte, dass die Verletzung des Klägers ein typisches Risiko sei, das er mit seiner Teilnahme am Spiel bewusst eingegangen sei.

Textgröße ändern:

Die Freundesgruppe hatte im Pool der Ferienanlage mit einem Ball gespielt. Der spätere Kläger nahm zuerst aktiv teil, dann stellte er sich mit einer Bierdose an den Beckenrand. Ankommende Bälle warf er weiter zurück. Von einem Ball wurde er am Kopf getroffen und stieß mit seinem Gesicht gegen den Beckenrand. Dabei brach ein Schneidezahn ab.

Von dem Ballwerfer forderte er den Ersatz der Zahnarztkosten in Höhe von 228 Euro und 2250 Euro Schmerzensgeld. Er argumentierte, dass er deutlich gemacht habe, nicht mehr mitzuspielen. Das Amtsgericht entschied aber, dass er keine Ansprüche habe. Durch die Teilnahme am Spiel habe er sich bewusst dem Risiko ausgesetzt, dass er von einem Ball getroffen werden könnte.

Nach den Aussagen anderer Freunde war das Gericht nicht davon überzeugt, dass der Kläger eindeutig gesagt habe, das er nicht mehr mitspiele. Der Umstand, dass er am Beckenrand weiter Bälle zurückgeworfen habe, spreche dagegen. Damit habe er die Risiken akzeptiert. Das Gericht konnte auch nicht feststellen, dass der Freund den Ball absichtlich auf den Kopf des Klägers warf.

Der Kläger legte nach dem Urteil zunächst Berufung beim Landgericht Nürnberg-Fürth ein. Dieses sah die Sache aber genauso wie das Amtsgericht. Das Risiko einer Verletzung sei deutlich erhöht gewesen, weil der Kläger mit Bierdose in der Hand im Pool stand. Eine angemessene Reaktion auf einen Sturz oder ein Ausrutschen sei so nur sehr eingeschränkt möglich gewesen.

Das Landgericht wies den Mann darauf hin, dass er keine Chance auf Erfolg habe. Daraufhin zog er die Berufung zurück, das Erlanger Urteil wurde rechtskräftig.

L.Ross--EWJ

Empfohlen

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump geht zum dritten Mal strafrechtlich gegen den früheren FBI-Chef James Comey vor. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Strafanzeige hervorgeht, wird dem prominenten Trump-Kritiker zur Last gelegt, Informationen zur nationalen Verteidigung weitergegeben zu haben. Comey wies die Vorwürfe zurück.

Textgröße ändern: