English Woman's Journal - Widerrufsbutton für Online-Verträge soll Pflicht werden

Widerrufsbutton für Online-Verträge soll Pflicht werden


Widerrufsbutton für Online-Verträge soll Pflicht werden
Widerrufsbutton für Online-Verträge soll Pflicht werden / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig einen im Internet geschlossenen Vertrag einfach per Mausklick auf einen Button widerrufen können. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden sollen, den Widerruf mit einer solchen Schaltfläche zu ermöglichen. "Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein", erklärte Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD). Das verbessere "den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven".

Textgröße ändern:

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Mit dem Gesetz soll den Angaben nach die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie in das deutsche Recht umgesetzt werden.

Einschränkungen soll es hingegen beim sogenannten ewigen Widerrufsrecht bei Verträgen über Finanzdienstleistungen geben. Grundsätzlich müssen Unternehmen Verbraucher beim Abschluss eines Vertrages darüber informieren, dass sie ein Recht auf Widerruf haben. Bisher können Verbraucher in einigen Fällen Verträge ohne Befristung, also auch noch Jahre später, widerrufen, selbst wenn der Kunde bei Abschluss über das Widerrufsrecht informiert wurde. "Dies führt insbesondere dann zu unbilligen Ergebnissen, wenn ein Belehrungsfehler nebensächlich war", erklärte das Bundesjustizministerium.

Künftig sollen Verbraucher daher Verträge über Finanzdienstleistungen, "die im Fernabsatz", also etwa am Telefon oder im Internet, "oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden", bei erfolgter Information über das Widerrufsrecht höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss widerrufen können. Bei Lebensversicherungen sollen es 24 Monate und 30 Tage sein.

Darüber hinaus sollen Unternehmen Finanzdienstleistungen und die Folgen eines dazu abgeschlossenen Vertrags "angemessen erläutern müssen", wie das Ministerium weiter mitteilte. Eine weitere geplante Veränderung soll laut Ministerium der zunehmenden Digitalisierung Rechnung tragen und Unternehmen entlasten: Diese sollen die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr auf Verlangen in Papierform übermitteln müssen.

D.Findlay--EWJ

Empfohlen

Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben

Die USA sind zur Aufnahme des unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie bereit. "Das Außenministerium wird Flavio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen und ihnen die Einreise in die Vereinigten Staaten gestatten", erklärte ein hochrangiger Vertreter des Ministeriums am Dienstag in Washington. Der Sender CNN, die "New York Times" und andere Medien hatten zuvor berichtet, Bolsonaro sei auf dem Weg in die USA.

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump geht zum dritten Mal strafrechtlich gegen den früheren FBI-Chef James Comey vor. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Strafanzeige hervorgeht, wird dem prominenten Trump-Kritiker zur Last gelegt, Informationen zur nationalen Verteidigung weitergegeben zu haben. Comey wies die Vorwürfe zurück.

Textgröße ändern: