English Woman's Journal - Zwei Frauen in Niedersachsen getötet: Haft und Sicherungsverwahrung für 31-Jährigen

Zwei Frauen in Niedersachsen getötet: Haft und Sicherungsverwahrung für 31-Jährigen


Zwei Frauen in Niedersachsen getötet: Haft und Sicherungsverwahrung für 31-Jährigen
Zwei Frauen in Niedersachsen getötet: Haft und Sicherungsverwahrung für 31-Jährigen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Für die Tötung von zwei Frauen im niedersächsischen Barsinghausen ist ein 31-Jähriger vom Landgericht in Hannover zu einer Gesamthaftstrafe von 15 Jahren sowie Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Mittwoch als erwiesen an, dass der Mann die Frauen im Jahr 2018 im Abstand von einigen Wochen jeweils spontan getötet hatte. Sie verurteilte ihn daher wegen Totschlags in zwei Fällen.

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In dem Prozess ging es im Kern um den gewaltsamen Tod einer 55-Jährigen, die der Angeklagte nach Feststellungen des Gerichts im April 2018 durch massive Gewaltanwendung getötet hatte. Anschließend missbrauchte er die Leiche sexuell und verscharrte sie in einem Bach. Im Rahmen einer sogenannten Gesamtstrafenbildung wurde bei dem Urteil zugleich aber eine Strafe für die Tötung einer 16-Jährigen im Juni 2018 einbezogen, zu welcher der Mann bereits im Dezember 2018 in einem ersten Prozess verurteilt worden war.

Zum Zeitpunkt des ersten Verfahrens galt der Angeklagte zwar ebenfalls bereits als Verdächtiger im Fall der getöteten 55-Jährigen. Ihm konnte die Tat damals jedoch nicht nachgewiesen werden. Erst der Einsatz neuer Methoden zur Analyse von DNA-Spuren erlaubten später eine Anklage, die in den am Dienstag beendeten neuerlichen Prozess mündete. Ausschlaggebend für eine Verurteilung war DNA des Beschuldigten am Trolley der Getöteten.

Aufgrund des engen Zusammenhangs der beiden Taten bildete das Gericht in dem neuen Verfahren aus juristischen Gründen eine sogenannte Gesamtstrafe von 15 Jahren. Einzeln verhängte es für den Totschlag an der 55-Jährigen eine Gefängnisstrafe von 13 Jahren. Für den Totschlag an der 16-Jährigen war der 31-Jährige im ersten Prozess zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.

Zusätzlich ordnete die Kammer die Unterbringung des Beschuldigten in der sogenannten Sicherungsverwahrung an. Zeitlich kann diese unbegrenzt andauern, sofern der Mann weiterhin als gefährlich eingestuft wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Rechtsmittel dagegen sind noch möglich.

F.McKenzie--EWJ

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