English Woman's Journal - "Impfen macht frei": Geldstrafe wegen Volksverhetzung rechtskräftig

"Impfen macht frei": Geldstrafe wegen Volksverhetzung rechtskräftig


"Impfen macht frei": Geldstrafe wegen Volksverhetzung rechtskräftig
"Impfen macht frei": Geldstrafe wegen Volksverhetzung rechtskräftig / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Weil er während der Pandemie das Bild eines Konzentrationslagers mit dem Spruch "Impfen macht frei" auf Facebook veröffentlichte, muss ein 65-Jähriger eine Geldstrafe zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag das Urteil des Landgerichts Köln, das den Mann im Juni der Volksverhetzung schuldig gesprochen hatte. Das Urteil wurde rechtskräftig. (Az. 3 StR 468/24)

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Wie das Landgericht feststellte, veröffentlichte der 65-Jährige den Beitrag im April 2020 auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil. Es handelte sich um eine Art Karikatur mit dem Untertitel "Die Pointe des Coronawitzes". Zu sehen war das Eingangstor zu einem Konzentrationslager, darüber stand der Schriftzug "Impfen macht frei".

Dieses Tor war angelehnt an den Eingang zum NS-Vernichtungslager Auschwitz, wie das Landgericht weiter feststellte. Dort war der Schriftzug "Arbeit macht frei" angebracht. Auf dem Bild von 2020 waren außerdem zwei Wächter dargestellt, die überdimensionierte Spritzen in den Händen hielten, dazu blumengeschmückte Porträts eines überzeichnet dargestellten Chinesen und von Microsoft-Gründer Bill Gates.

Das Landgericht wertete die Verbreitung dieses Bilds als Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords und damit als Volksverhetzung. Das Bild verschleiere und bagatellisiere das historisch einzigartige Unrecht des Massenmords an Juden und anderen im Nationalsozialismus verfolgten Gruppen.

Es könne den öffentlichen Frieden, nämlich das Vertrauen in die allgemeine Rechtssicherheit, gefährden. Denn es unterstelle, dass den Betroffenen von staatlichen Coronaschutzmaßnahmen gleiches Unrecht zugefügt werde wie den Opfern des Holocausts.

Das Landgericht verhängte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 4000 Euro. Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler.

E.Cunningham--EWJ

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