English Woman's Journal - Berliner Verwaltungsgericht: Zwei deutschsprachige Pornoseiten bleiben gesperrt

Berliner Verwaltungsgericht: Zwei deutschsprachige Pornoseiten bleiben gesperrt


Berliner Verwaltungsgericht: Zwei deutschsprachige Pornoseiten bleiben gesperrt
Berliner Verwaltungsgericht: Zwei deutschsprachige Pornoseiten bleiben gesperrt / Foto: Chris Delmas - AFP/Archiv

Der Zugriff auf zwei deutschsprachige Pornoseiten bleibt nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vorläufig gesperrt. Die Eilanträge des Betreibers wurden zurückgewiesen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Bei dem Betreiber handelt es sich um eine Firma mit Sitz in Zypern.

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Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen wurde schon 2020 auf die Internetseiten aufmerksam, wie das Gericht ausführte. Es handelt sich um Videosharingplattformen, auf denen pornografische Inhalte uneingeschränkt und kostenlos abrufbar waren. Die Landesmedienanstalt verbot das Angebot, solange keine geschlossene Nutzergruppe eingerichtet werde. So solle sichergestellt werden, dass nur Erwachsene die Pornos sehen können.

Eilanträge vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster dagegen scheiterten im September 2022. Der Anbieter hielt sich aber nicht daran, wie das Berliner Gericht mitteilte. Weder sei die Verbreitung der Inhalte eingestellt noch eine geschlossene Benutzergruppe errichtet worden. Ein Zwangsgeld habe keinen Erfolg gehabt.

Darum seien die Landesmedienanstalten gemeinsam gegen sogenannte Accessprovider vorgegangen, also Anbieter von Internetzugängen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg habe im April 2024 gegenüber einem Accessprovider aus Berlin angeordnet, den Abruf der Internetseiten aus Deutschland zu sperren. Dagegen erhob der Anbieter Klagen und stellte Eilanträge, die aber nun keinen Erfolg hatten.

Die Sperrungen hätten gar nicht erst angeordnet werden müssen, wenn sich der Anbieter rechtstreu verhalten hätte, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Trotz des Verbots würden die pornografischen Inhalte weiter uneingeschränkt verbreitet. Geltendes Recht werde beharrlich missachtet - das sei hier besonders verwerflich, weil es um den Kinder- und Jugendschutz gehe. Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Ch.Anderson--EWJ

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