English Woman's Journal - Urteil: Kein Anspruch auf Sprachkurs bei zu wenigen Teilnehmern in Rheinland-Pfalz

Urteil: Kein Anspruch auf Sprachkurs bei zu wenigen Teilnehmern in Rheinland-Pfalz


Urteil: Kein Anspruch auf Sprachkurs bei zu wenigen Teilnehmern in Rheinland-Pfalz
Urteil: Kein Anspruch auf Sprachkurs bei zu wenigen Teilnehmern in Rheinland-Pfalz / Foto: Tobias Schwarz - AFP/Archiv

Kommt ein Feriensprachkurs für Schülerinnen und Schüler mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen an einer rheinland-pfälzischen Volkshochschule wegen zu wenigen Teilnehmern nicht zustande, haben die bereits angemeldeten Betroffenen keinen Anspruch darauf, dass der Kurs trotzdem stattfindet. Es kommt auf die schulischen Anmeldungen an, nicht auf die privaten, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Donnerstag mitteilte (Az.: 4 L 265/25.KO).

Textgröße ändern:

Um die Deutschkenntnisse von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu fördern, gibt es seit 2009 Feriensprachkurse an den Volkshochschulen. Wer Bedarf hat, entscheiden die Schulen. In diesem Fall hatte eine VHS den für die Osterferien 2025 geplanten Sprachkurs wegen zu weniger Teilnehmer im März abgesagt.

Daraufhin wandten sich die bereits angemeldeten schulpflichtigen Teilnehmer mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht, um den Kurs trotzdem stattfinden zu lassen. Diese waren von ihren Schulen mangels Sprachförderbedarf nicht bei dem Kurs angemeldet worden, sondern hatten sich privat angemeldet. Diesen Antrag lehnte das Gericht nun ab.

Die beiden Antragsteller erfüllen nicht die für die Feriensprachkurse geltenden Bedingungen. Weil sie sich seit deutlich mehr als einem Jahr in Deutschland aufhalten, gehören sie nicht zur Zielgruppe derer, für die die Kurse gedacht sind. In den Kursen sollen Schüler mit schwachen oder gar keinen Deutschkentnissen gefördert werden. Auch die Schulen sahen bei ihnen keinen Förderungsbedarf.

L.McKay--EWJ

Empfohlen

FBI macht Nordkorea für Milliarden-Hack bei Krypto-Börse Binance verantwortlich

Die US-Bundespolizei FBI macht Nordkorea für den milliardenschweren Hackerangriff auf die Kryptowährungsbörse Binance verantwortlich. Dies teilte das FBI am Samstagabend (Ortszeit) mit. Bereits am Freitag hatte US-Präsident Donald Trump erklärt, die USA prüften, ob Nordkorea hinter der Attacke stecke.

Brief an Epstein: Trump-Klage gegen "Wall Street Journal" endgültig abgewiesen

Im Skandal um den verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat ein US-Richter eine Verleumdungsklage von Präsident Donald Trump gegen das "Wall Street Journal" endgültig abgewiesen. US-Bundesrichter Darrin Gayles aus Florida urteilte am Samstag im Streit um einen mutmaßlichen anzüglichen Trump-Brief an Epstein, der Präsident habe nicht nachgewiesen, dass die Zeitung "böswillig" Falschbehauptungen über ihn veröffentlicht habe.

Streit um Polens Verfassungsgericht: Tusk beklagt Angriff auf "Demokratie und Rechtsstaat"

Im Machtkampf um Polens Verfassungsgericht hat Regierungschef Donald Tusk der nationalkonservativen Opposition einen Angriff auf Demokratie und Rechtsstaat vorgeworfen. "Lasst uns die Dinge beim Namen nennen", sagte Tusk am Samstagabend in einem Onlinevideo. "Seit Jahren gibt es in Polen Organisationen und Politiker, die die Demokratie und den Rechtsstaat zerstören wollen."

Zusammenstöße mit der Polizei nach "GenZ"-Protesten in mehreren Städten

Nach den bundesweiten Jugendprotesten der Gruppierung "GenZ regelt" hat es in mehreren Städten Zusammenstöße mit der Polizei gegeben. In Frankfurt am Main wurden Beamte laut Polizeiangaben am Samstag mit Böllern und Steinen beworfen, die Behörden setzten deswegen Wasserwerfer ein. Mindestens ein Polizist wurde demnach verletzt und musste ärztlich behandelt werden. Am Abend war in Frankfurt nach Polizeiangaben auch ein Polizei-Hubschrauber im Einsatz.

Textgröße ändern: