English Woman's Journal - Datenschutzbeauftragte: Regierung muss für mehr Transpranz sorgen

Datenschutzbeauftragte: Regierung muss für mehr Transpranz sorgen


Datenschutzbeauftragte: Regierung muss für mehr Transpranz sorgen
Datenschutzbeauftragte: Regierung muss für mehr Transpranz sorgen / Foto: Paul ELLIS - AFP/Archiv

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat die künftige Bundesregierung aufgefordert, für mehr Transparenz zu sorgen. "Der Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand muss ausgeweitet, die Veröffentlichung standardisiert und Auskunftsrechte gestärkt werden", sagte sie am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts. "Journalistinnen und Journalisten, aber auch die Zivilgesellschaft, brauchen doch gerade in dieser angespannten Welt- und Sicherheitslage unsere Rückendeckung."

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Specht-Riemenschneider bezog sich mit ihren Äußerungen auch auf den am Mittwoch vorgestellten Koalitionsvertrag von Union und SPD. Dort stehe "glücklicherweise" nicht mehr, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in seiner jetzigen Form abgeschafft, sondern dass es transformiert werden soll. "Das IFG ist eine wesentliche Voraussetzung für das Vertrauen in den Rechtsstaat", betonte die Beauftragte.

Das IFG gilt seit 2006 und gewährt Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Die Union hatte in den Koalitionsverhandlungen die Abschaffung des Gesetzes "in der bisherigen Form" gefordert. In ihrem Vertrag einigten sich CDU/CSU und SPD aber nun darauf, es "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren" zu wollen.

Sie lese dies so, "dass der Wandel zu einem echten Transparenzgesetz kommen könnte", sagte Specht-Riemenschneider. Denn Deutschland habe noch kein eigenes Transparenzgesetz und sei einer der wenigen Staaten, die eine entsprechende Konvention des Europarates nicht unterzeichnet hätten. Die Beauftragte forderte eine künftige Bundesregierung deshalb auf, "für mehr und nicht weniger Transparenz" zu werben.

Ganz anders sieht der Deutsche Journalistenverband DJV indes den Koalitionsvertrag im Hinblick auf Auskunfts- und Informationsrechte. "Eine dringend erforderliche Stärkung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs", auf die sich Union und SPD in ihren Verhandlungen zunächst geeinigt hatten, sei gestrichen worden, kritisierte der Verband.

Der DJV bemängelte zudem, dass laut Koalitionsvertrag das Umwelt-Informationsgesetz verschlankt werden soll "Angesichts globaler Entwicklungen sollten wir Transparenz und Demokratie fördern, statt Informationsrechte einzuschränken", forderte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster. "Wer diese Rechte beschneidet, erweckt den Verdacht, kritische Nachfragen vermeiden und den Informationsfluss kontrollieren zu wollen."

Ein weiteres Vorhaben der Koalitionäre betrifft den Namen von Sprecht-Riemenschneiders Amt: Aus der "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" soll die "Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit" werden. Es sei "ohnehin meine Überzeugung, dass Datenschutz und Datennutzung zusammen gedacht werden müssen", sagte die aktuelle Beauftragte dazu. Dies sei auch gesetzlich bereits so verankert.

Sprecht-Riemenschneider hatte ihr Amt im September 2024 von Ulrich Kelber übernommen. Insofern handelt es sich beim nun vorgestellten 33. Tätigkeitsbericht um ihren ersten Bericht, der aber teilweise noch die Amtszeit ihres Vorgängers betrifft. Der Tätigkeitsbericht wird im Laufe des Tages an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) übergeben.

Die Behörde der Datenschutzbeauftragten bearbeitete laut Bericht im vergangenen Jahr 8670 Beschwerden - knapp tausend mehr als im Vorjahr. Zudem habe sie ihr "hohes Kontrollniveau aufrecht erhalten", betonte die Beauftragte. Die Behörde kontrolliert unter anderem die Nachrichtendienste und andere Bundesbehörden.

Als einen inhaltlichen Schwerpunkt ihrer Arbeit im vergangenen Jahr nannte Sprecht-Riemenschneider die Begleitung des bundesweiten Rollouts der elektronischen Patientenakte (ePA). Sie habe erreicht, dass Versicherte ihren Widerspruch gegen die Einrichtung der Akte über sämtliche Kommunikationskanäle äußern können. Zudem habe ihre Behörde die Krankenkassen darauf hingewiesen, wie diese über die Akte informieren müssen.

Ziel sei eine selbstbestimmte Entscheidung der Versicherten. "Entscheiden Sie informiert und entscheiden Sie selbst", appellierte Specht-Riemenschneider an diese.

Als weiteren bisherigen Schwerpunkt ihrer Arbeit nannte die Datenschutzbeauftragte, die Verabschiedung der EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz (KI) konstruktiv zu begleiten. Diese müsse nun im Zusammenspiel mit dem Datenschutzrecht umgesetzt werden.

Das Amt der Bundesdatenschutzbeauftragten ist eine eigenständige oberste Bundesbehörde. Sie untersteht nicht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung oder eines Ministeriums.

Ch.Thomson--EWJ

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