English Woman's Journal - Mordurteil nach Autorennen mit zwei toten Kindern nahe Hannover rechtskräftig

Mordurteil nach Autorennen mit zwei toten Kindern nahe Hannover rechtskräftig


Mordurteil nach Autorennen mit zwei toten Kindern nahe Hannover rechtskräftig
Mordurteil nach Autorennen mit zwei toten Kindern nahe Hannover rechtskräftig / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Drei Jahre nach einem illegalen Autorennen mit zwei toten Kindern in Niedersachsen ist das Urteil gegen die beiden Angeklagten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte es, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Hannover hatte im Juli eine Frau wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und gegen einen Mann eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt. (Az. 4 StR 487/24)

Textgröße ändern:

Es als erwiesen an, dass sich die beiden mit ihren hochmotorisierten Autos im Februar 2022 ein Rennen geliefert hatten. Das Auto der auf der Gegenfahrbahn dahinrasenden Frau stieß mit dem Wagen einer Familie zusammen, zwei Kinder im Alter von zwei und vier Jahren kamen dabei ums Leben. Ihre Eltern sowie der Fahrer eines weiteren Autos wurden verletzt.

Das Urteil vom Juli war bereits das zweite in Hannover. Das erste war im April 2023 gefallen. Damals sprach das Landgericht beide Angeklagten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung schuldig. Es verhängte Haftstrafen von sechs Jahren für die Frau und vier Jahren für den Mann.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten beim BGH Revision ein, die Staatsanwaltschaft nur gegen das Urteil gegen die Frau. Der BGH fand Rechtsfehler und hob das Urteil im Februar 2024 auf. Eine andere Strafkammer des Landgerichts verhandelte neu über den Fall.

Im Juli 2024 sprach es beide Angeklagten des Mordes schuldig. Sie hätten die Tötung anderer Menschen für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen. Die Mordmerkmale der Heimtücke, der gemeingefährlichen Mittel und der niedrigen Beweggründe lägen vor.

Gegen den Mann verhängte das Landgericht trotzdem nur die zuvor ausgesprochene Haftstrafe von vier Jahren. Grund war das sogenannte Verschlechterungsverbot. Demnach darf die Strafe in einem solchen Fall nicht höher ausfallen, wenn die Staatsanwaltschaft keine Revision zu Ungunsten des Verurteilten einlegte.

Wieder wandten sich beide Angeklagte an den BGH. Dieser fand bei der Überprüfung des Urteils vom Juli aber keine Rechtsfehler. Es wurde rechtskräftig.

T.Burns--EWJ

Empfohlen

Hunderte Schrauben und Nägel auf Autobahn: Reifenschäden an Fahrzeugen in Bayern

In Bayern haben Unbekannte hunderte Nägel und Schrauben auf der Autobahn 9 bei Hilpoltstein verteilt. Es kam zu Reifenschäden an mehreren Fahrzeugen, wie die Polizei in Nürnberg am Sonntag mitteilte. Das Geschehen trug sich am Samstagabend zu, Beamte fanden rund 250 Metallteile.

Mehrere Zwischenfälle mit Brandsätzen: Viel Arbeit für Polizei an Halloween

In der Halloween-Nacht ist es bundesweit zu mehreren Vorfällen mit Molotowcocktails gekommen. In Berlin fasste die Polizei nach eigenen Angaben zwei 14-Jährige, nachdem eines ihrer Einsatzfahrzeuge im Märkischen Viertel mit einem selbstgebauten Brandsatz beworfen worden war. Sie hatten demnach mit Benzin gefüllte Plastikflaschen bei sich. Ob die Jugendlichen auch den Molotowcocktail in Richtung Auto warfen, war unklar.

Eltern und Kinder entdecken in mehreren Orten Nadeln in Halloween-Süßigkeiten

Nach den Halloween-Feiern haben Eltern und Kinder nach Polizeiangaben gleich in mehreren Orten Nadeln in gesammelten Süßigkeiten entdeckt worden. Unter anderem in Eichsfeld in Thüringen sowie in Nürnberg in Bayern etwa wurden Metallnadeln in Süßwaren gefunden, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Im Landkreis Konstanz meldete die Polizei, dass "metallische Fremdkörper" in Halloween-Süßigkeiten entdeckt worden seien. Ähnliche Vorfälle wurden auch aus Misburg-Nord in Hannover und dem thüringischen Herbsleben gemeldet.

Dramatische Eskalation im Streit um Verfassungsgericht in Polen

In Polen ist der Streit um das Verfassungsgericht am Wochenende dramatisch eskaliert: Nachdem Anhänger der nationalkonservativen Opposition versucht hatten, das Gerichtsgebäude zu stürmen, sprach Regierungschef Donald Tusk am Samstag von einem Angriff auf "Demokratie und Rechtsstaat". Auch die EU-Kommission schaltete sich ein: Sie forderte den der Opposition nahestehenden Präsidenten Karol Nawrocki auf, die vom Parlament ernannten neuen Verfassungsrichter zu bestätigen.

Textgröße ändern: