English Woman's Journal - Urteil: Hessischer Gastronom darf kein Ponton auf Rhein errichten

Urteil: Hessischer Gastronom darf kein Ponton auf Rhein errichten


Urteil: Hessischer Gastronom darf kein Ponton auf Rhein errichten
Urteil: Hessischer Gastronom darf kein Ponton auf Rhein errichten / Foto: Kirill KUDRYAVTSEV - AFP/Archiv

Ein hessischer Gastronom darf keinen Ponton errichten, um die Außenfläche seines Restaurants zu vergrößern. Für die geplante Errichtung braucht es zwar keine Baugenehmigung, sie ist im Außenbereich aber baurechtlich unzulässig, wie das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Der Bau verstößt gegen den Flächennutzungsplan (Az.: 7 K 1310/21.WI).

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Geklagt hatte ein Gastronom, der am Rhein im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kastel ein Restaurant betreibt. Damit wollte er seine Bewirtungsfläche um etwa 108 Sitzplätze vergrößern. Zudem sollte die Anlage als schwimmende Anlegestelle für Fahrgastschiffe dienen.

Die Stadt Wiesbaden lehnte einen Bauvorbescheid ab, weil das Vorhaben genehmigungspflichtig sei. Diese Genehmigung lehnte sie zugleich ab, weil es dem Flächennutzungsplan widerspreche. Landseits gilt das Gebiet als Grünfläche, wasserseits als Wasserfläche. Außerdem befindet sich der geplante Ponton in einem Landschaftsschutzgebiet.

Das Gericht gab nun der Stadt Recht. Eine Bewirtungsfläche muss nicht zwingend auf dem Wasser entstehen, entschieden die Richter. Der geplante Ponton beeinträchtigt den Erholungswert der Wasserfläche und das Landschaftsbild. Eine schwimmende Terrasse sei im Rhein wesensfremd.

Auch die bewirkte Anwesenheit zahlreicher Menschen auf dem Ponton mit den damit einhergehenden Auswirkungen ist ein Störfaktor. Gegen das Urteil kann Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

F.Stewart--EWJ

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