English Woman's Journal - Mann wegen Tötung von Student in Berlin zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt

Mann wegen Tötung von Student in Berlin zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt


Mann wegen Tötung von Student in Berlin zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt
Mann wegen Tötung von Student in Berlin zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Wegen der Tötung eines Studenten in seiner Wohnung ist ein 29-jähriger Mann vom Landgericht Berlin wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Nach Überzeugung der Kammer erstach der Angeklagte das völlig wehrlose Opfer mit erheblicher Brutalität mit einem Küchenmesser, wie die Vorsitzende Richterin Ariadne Ioakimidis in der Urteilsbegründung am Dienstag sagte.

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Der Angeklagte und das Opfer waren einander demnach in der Nacht zum 1. Oktober 2024 begegnet, offenbar kannten sie einander vorher nicht. Beide waren betrunken, der Angeklagte hatte zudem noch einen Joint geraucht. Der 30-jährige indischstämmige Student begleitete den Angeklagten der Kammer zufolge in dessen Wohnung in Berlin-Reinickendorf, wo er schließlich von diesem mit 14 Messerstichen in den Oberkörper getötet wurde.

Nach der Tat wusch der Beschuldigte das Opfer laut Gericht in der Dusche, übermalte Blutspritzer an den Wänden mit weißer Farbe und entsorgte Kleidung sowie Handy und Geldbeutel des Getöteten. Die folgende Nacht übernachtete er bei einem Bekannten, dann stellte er sich in Begleitung eines Anwalts der Polizei.

Warum es zu der Tat kam, habe das Gericht nicht abschließend klären können, sagte Ioakamidis. Der Angabe, das spätere Opfer habe ihm zweimal ein Bein gestellt, ihn rassistisch beleidigt und zum Sex gedrängt, habe die Kammer keinen Glauben geschenkt. Das Opfer habe bis dahin heterosexuell gelebt und sei zudem von allen Zeugen als höflich und geduldig beschrieben worden.

Der Angeklagte sei hingegen als aggressiv beschrieben worden, wenn er Alkohol getrunken habe, sagte die Vorsitzende Richterin. Zudem habe er die Tat zwar gestanden, aber verschiedene voneinander abweichende Versionen geschildert. Zunächst habe er angegeben, aus Notwehr gehandelt zu haben, dann aus Wut.

Schließlich habe er ausgesagt, unter dem Eindruck einer Panikattacke gestanden zu haben. Auch habe der Angeklagte mehrmals die Unwahrheit gesagt, etwa bezüglich seines Alters oder seiner Sexualität, sagte Iokamidis.

L.Scott--EWJ

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