English Woman's Journal - Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung von Verfahren gegen Querdenken-Gründer ab

Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung von Verfahren gegen Querdenken-Gründer ab


Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung von Verfahren gegen Querdenken-Gründer ab
Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung von Verfahren gegen Querdenken-Gründer ab / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Im Prozess gegen den Gründer und Organisator der sogenannten Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, hat die Staatsanwaltschaft eine vom Landgericht Stuttgart vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit abgelehnt. Damit läuft das Verfahren zunächst weiter, wie das Gericht am Montag mitteilte. Es sind noch 25 Verhandlungstage bis Oktober angesetzt, Prozessbeginn war im vergangenen Oktober.

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Hätte die Staatsanwaltschaft der Einstellung des Verfahrens zugestimmt, hätte die Staatskasse die Verfahrenskosten und Auslagen von Ballweg tragen müssen. Außerdem hätte dieser womöglich Entschädigungsansprüche gehabt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ballweg in der Anklage versuchten Betrug in 9450 Fällen sowie versuchte und vollendete Steuerhinterziehung vor. Nach Überzeugung der Anklage warb der Gründer der Gruppe Querdenken 711, die sich in der Coronapandemie zu einer Keimzelle der Querdenkerszene entwickelt hatte, Gelder ein und verwendete diese für sich.

Nach dem vom Gericht am Montag gezogenen Zwischenfazit rief Ballweg wohl tatsächlich zu Schenkungen auf. Es sei aber zweifelhaft, inwieweit ihm nachgewiesen werden könne, dass er sich vorbehalten habe, eingeworbene Gelder teilweise für sich zu verwenden. Es brauche dafür äußere Tatsachen - bislang sei aber nicht nachweisbar, dass Ballweg Geld wirklich privat genutzt habe.

Bei den Schenkungen geht es um mehr als 575.000 Euro. Laut Gericht ist bei einem Großteil des Betrags schlicht nicht aufzuklären, was mit dem Geld passierte. Bei den übrigen Beträgen sei das Geld wohl im Zusammenhang mit der Querdenkerszene verwendet worden.

Zum Tatvorwurf der Steuerhinterziehung stellte das Gericht fest, dass Ballweg keine vorsätzliche Steuerhinterziehung nachgewiesen werden könne. So habe er darauf vertrauen können, dass sein langjähriger Steuerberater die notwendigen Steuererklärungen abgebe. Da Ballweg den Steuerberater im Prozess nicht von der Schweigepflicht entband, lässt sich nicht aufklären, warum dies unterblieben war. Im Raum stehe allenfalls noch eine Hinterziehung von 2112,18 Euro an Steuern.

K.R.Jones--EWJ

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